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Allgemeine Geschäftsbedingungen Estelada GmbH („OfficeLikeHome“)
§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von Büros und Arbeitsplätzen sowie Geschäftsadressen zwischen der Estelada GmbH („Anbieterin“) und Ihren jeweiligen Kunden/innen („Kunde“). Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Vertrag die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform dient der besseren Lesbarkeit und beinhaltet keine Wertung.
2. Die Leistungen richten sich an Selbständige, Freiberufler und Unternehmen. Alle in diesem Vertrag und ausgehändigten Preislisten genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, es sei denn diese fällt nicht an.
3. Wirtschaftlich vergleichbar ist dieser Vertrag mit einer Unterkunft in einem Hotel. Die gesamte Fläche bleibt unter der Kontrolle der Anbieterin. Der Kunde akzeptiert, dass dieser Vertrag keine mietvertraglichen Rechte, Eigentum, Pachtbesitz oder sonstigen grundbesitzrechtlichen Ansprüche zugunsten des Kunden in Bezug auf die Räumlichkeiten begründet.
4. Es gelten die jeweils gültigen AGB bei Vertragsabschluss. Die Anbieterin behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich veränderter Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung wird der Kunde schriftlich informiert. Die Änderungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis der Anbieterin gegenüber in Schriftform widerspricht.
§ 2 Vertragsgegenstand
1. Die Anbieterin bietet dem Kunden die Möglichkeit Büros oder Arbeitsplätze einschließlich Einrichtungsgegenstände, zur ausschließlichen Nutzung als Büro, gegen ein Entgelt, nachfolgend genannt „Servicegrundgebühr“, zu nutzen. Gegenstand des Angebots der Anbieterin ist die Bereitstellung von Arbeitsplätzen, inklusive der Internetnutzung (LAN und WLAN), Büromöbeln und Küchenmitbenutzung, im jeweils vertraglich vereinbarten Umfang. Es kann keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit von freien Arbeitsflächen übernommen werden. Die vom Kunden zu zahlende Servicegrundgebühr enthält die Vergütung für die Nutzung des vereinbarten Arbeitsplatzes und der Allgemeinflächen. Des Weiteren sind alle anfallenden Nebenkosten (Strom, Internet, Wasser und Heizung) inklusive. Die Nebenkosten werden als Pauschale berechnet und sind verbrauchsunabhängig. Die Größe des Arbeitsplatzes oder der Allgemeinflächen haben keinen Einfluss auf die Höhe der Servicegrundgebühr.
2. Zusätzlich hat der Kunde die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen gegen Entgelt, den sogenannten „Servicekosten“, in Anspruch zu nehmen. Diese ergeben sich aus der jeweiligen Servicepreisliste. Sollte der Kunde Services wie beispielsweise die Postannahme ohne entgeltliche und vertragliche Buchung in Anspruch nehmen, ist die Anbieterin berechtigt, diese zu verweigern.
3. In einem individuell erstellten Vertrag zwischen der Anbieterin und dem Kunden werden die Nutzungsmöglichkeiten und deren Nutzungsdauer für Büros und Arbeitsplätze separat festgelegt. Die Anbieterin verpflichtet sich, dem Kunden den vertraglich vereinbarten Umfang an dem vereinbarten Standort bereitzustellen.
4. Bei einem Vertragsabschluss über eine Geschäftsanschrift erwirbt der Kunde das Recht, während der Vertragslaufzeit im Geschäftsverkehr die von der Anbieterin zur Verfügung gestellte Anschrift als Geschäftsadresse zu nutzen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Geschäftsadresse die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen wie auch sonstigen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Anbieterin übernimmt hierfür keinerlei Haftung. Der Kunde stellt der Anbieterin eine Vollmacht aus, damit diese die Post- und Briefsendungen entgegennehmen und auf Wunsch des Kunden geöffnet werden darf. Dem Kunden ist bewusst, dass Fristen ggfs. schon durch Eingang bei der Anbieterin ausgelöst werden. Der Kunde hat selbst Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilte Vollmacht und das Öffnen der Post standesrechtlich zulässig ist. Bei Vertragsabschluss wird vertraglich festgelegt, wie der Firmenname auf dem Briefkasten abgebildet wird. Nachträgliche Änderungen sind schriftlich bei der Anbieterin einzureichen. Da dies mit einem Mehraufwand der Anbieterin verbunden ist, wird hierfür dem Kunden eine Gebühr in Höhe von 9,90 Euro berechnet.
5. Für die Bearbeitung der eingehenden Post steht der Anbieterin eine angemessene Bearbeitungszeit zu. Kurzzeitige Kapazitäts-engpässe oder ein nicht zu vertretendes, erhöhtes Postaufkommen bleiben vorbehalten. Sollte das Postaufkommen des Kunden das übliche Maß (max. 200 Briefe pro Monat) übersteigen, muss dies vorab angekündigt werden. Die Anbieterin ist berechtigt hierfür ein zusätzliches Entgelt zu verlangen. Kunden mit einer reinen Geschäftsadresse dürfen die Räumlichkeiten der Anbieterin nicht betreten, es sei denn, eine persönliche Abholung wurde im Individualvertrag festgelegt. Der Kunde hat sich an die Haus- und Hygieneordnung zu halten. Einen Anspruch auf eine Zugangs-berechtigung besteht nicht. Für Postweiterleitungen muss der Kunde der Anbieterin eine entsprechende Postadresse für die Weiterleitung kommunizieren. Nimmt der Kunde nur die inklusive monatliche Weiterleitung in Anspruch, wird diese immer in der Folgewoche des abgelaufenen Monats an den Kunden weitergeleitet. Sollte sich die Weiterleitungsadresse des Kunden ändern, ist er für eine entsprechende rechtzeitige und schriftliche Kommunikation an die Anbieterin verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, jede von der Anbieterin weitergeleitete Sendung zeitnah anzunehmen. Über vorübergehende Abwesenheiten ist die Anbieterin zu unterrichten. Werden Sendungen des Kunden an die Anbieterin retourniert werden dem Kunden 15,00 Euro netto berechnet. Bei Sendungen aller Art mit nicht erkennbarem Empfänger, ist die Anbieterin berechtigt diese zu öffnen, um diese dem Empfänger zuzuordnen.
6. Bucht der Kunde eine Telefonnummer, hat er keinen Anspruch auf eine bestimmte Rufnummer oder auf die Eintragung in ein öffentliches Verzeichnis. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter seine Rufnummer für die Weiterleitung mitzuteilen. Sollte diese sich ändern, muss dies unverzüglich der Anbieterin mitgeteilt werden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung bzw. Übertragung der Rufnummer nach Vertragsende.
7. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Anbieterin sich nicht an die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenrichtlinie oder anderer arbeitsrechtlicher Richtlinien halten muss.
8. Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.
9. Die Arbeitsplätze und Büros dürfen nur für den im Vertrag genannten Betrieb oder Zweck genutzt werden. Eine Änderung des Betriebs darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Anbieterin erfolgen. Die Nutzung der gesamten Fläche für private Zwecke, insbesondere für private Feiern oder Partys, ist ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Anbieterin zur fristlosen Kündigung. Der Kunde haftet für alle hieraus entstandenen Schäden.
10. Eine Nutzungsüberlassung, entgeltlich oder unentgeltlich, durch den Kunden gegenüber Dritten ist nicht gestattet. Es sei denn, die Anbieterin hat eine schriftliche Erlaubnis erteilt.
§ 3 Zahlungen
1. Die Servicegrundgebühr ist bis zum fünften Kalendertag eines Monats im Voraus zu bezahlen. Soweit nichts anderes mit dem Kunden vereinbart wurde, wird die Zahlung mittels SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Der Kunde hat die Möglichkeit dem SEPA-Lastschriftverfahren zu widersprechen. Nimmt der Kunde nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teil, erhebt die Anbieterin eine zusätzliche monatliche Servicegebühr in Höhe von 25,00 Euro. Zusätzlich ist der Kunde verpflichtet in Vorauskasse zu zahlen. Der Vertragsbeginn verschiebt sich entsprechend.
2. Kann die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund einer falschen Bankverbindung nicht eingezogen werden hat der Kunde die hieraus resultierenden Bankgebühren in voller Höhe zu erstatten. Die Anbieterin erhebt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 2,50 Euro.
3. Servicekosten für zusätzliche Services stellt die Anbieterin dem Kunden in Rechnung, spätestens nach einem Jahr. Auch diese Kosten werden von der Anbieterin dem Kunden mittels SEPA-Lastschrift eingezogen. Soweit die Preise für Services mit dem Kunden nicht im Einzelnen verhandelt wurden, findet die jeweils gültige Servicepreisliste Anwendung.
4. Sollte der Kunde sich mehr als vier Wochen in Zahlungsverzug befinden, ist die Anbieterin berechtigt die weitere Leistungserbringung einzustellen. Eine Schadensersatzpflicht seitens Kunden ist in keinem Fall begründet.
5. Im Verzug befindliche Rechnungsbeträge sind von der Anbieterin mit 7 % über dem Basiszins zu verzinsen.
§ 4 Sicherheitsleistung
1. Der Kunde hat eine Sicherheitsleistung zu Beginn des Vertragsverhältnisses zu leisten. Dies dient der Absicherung sämtlicher Forderungen von der Anbieterin gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und für etwaige Schadensersatzansprüche, Rechtverfolgungskosten oder Ähnliches. Die Anbieterin ist berechtigt die Sicherheitsleistung mit anderen Forderungen zu verrechnen.
2. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird im Individualvertrag festgelegt. Diese wird von der Anbieterin mittels SEPA-Lastschrift eingezogen.
3. Der Kunde verzichtet darauf, dass der die Anbieterin die Mietsicherheit von ihrem Vermögen getrennt bei einem Kreditinstitut anlegt.
4. Die Sicherheitsleistung wird nach Beendigung des Miet-verhältnisses, spätestens nach sechs Monaten, zurückgezahlt, wenn die Sache in vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben ist und keine Forderungen mehr bestehen oder zu erwarten sind.
5. Nimmt die Anbieterin die Sicherheitsleistung des Kunden während der Vertragslaufzeit in Anspruch, hat der Kunde unverzüglich wieder bis zur vereinbarten Höhe die Sicherheitsleistung zu erfüllen. Ändert sich zwischenzeitlich die Höhe der Servicegrundgebühr, behält sich die Anbieterin vor, die Sicherheitsleistung anzupassen.
§ 5 Zugangsberechtigung
1. Der Kunde erhält einen Transponder (Karte, Chip o.ä.) als Zugang, sofern er einen Tarif zur Nutzung der Fläche gebucht hat. Der Verlust des Transponders ist der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die durch den Verlust des Transponders entstehen, trägt der Kunde. Die Kosten für die Beschaffung eines Ersatztransponders belaufen sich auf 60,00 Euro zzgl. etwaiger Mehrkosten, die durch das Verschulden des Kunden eingetreten sind. Gegebenenfalls entstandene Folgekosten durch den Verlust oder Missbrauch des Transponders sind vom Kunden zu tragen. Des Weiteren hat der Kunde den Transponder vor Verlust und Diebstahl zu schützen. Dritten darf kein Zugang zu dem Bürogebäude zugänglich gemacht werden, ohne einer vorherigen Abstimmung mit der Anbieterin.
2. Der Kunde ist verpflichtet den Transponder am nächsten Werktag nach Vertragsende zurückzugeben. Die Anbieterin behält sich das Recht vor, den Transponder nach Vertragsablauf den Transponder zu sperren.
3. Ist der Kunde mit mehr als einer Servicegrundgebühr im Rückstand, ist die Anbieterin berechtigt, dem Kunden den Zutritt zu verwehren, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Des Weiteren gilt dies, wenn der Kunde grob fahrlässig gegen die Hausordnung verstößt und dadurch andere Kunden geschützt werden müssen.
4. Die Anbieterin darf die Büroräume, auch in Abwesenheit des Kunden, betreten, um sich vom Zustand der Arbeitsplätze zu überzeugen. Dieses Recht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Des Weiteren willigt der Kunde ein, dass der Vermieter oder ein Bevollmächtigter aufgrund von Reinigungszwecken, zu organisatorischen Zwecken und für handwerkliche Kleinarbeiten die Räumlichkeiten der Arbeitsplätze betreten darf. Generell sind Ausnahmeregelungen möglich und bedürfen der Schriftform.
5. Kunden die einen Arbeitsplatz von 08:00 bis 18:00 Uhr gebucht haben und sich nicht an die festgelegte Uhrzeit halten, zahlen eine Gebühr von 49,00 Euro pro Verstoß.
§ 6 Übergabe
Der Kunde hat den Arbeitsplatz oder das Büro eingehend besichtigt. Bei der Übergabe des Arbeitsplatzes oder Büros an den Kunden wird ein Übergabeprotokoll mit dem aktuellen Datum erstellt, welches von beiden Seiten unterschrieben wird. Darin werden alle vorhandenen Schäden und Mängel schriftlich festgehalten. Ist nichts Gegenteiliges im Übergabeprotokoll erwähnt, erklärt der Kunde den Arbeitsplatz oder das Büro als vertragsgemäß, bezugsfertig, unbeschädigt und für seine Zwecke unbeschränkt geeignet. Verdeckte Mängel sind hiervon ausgeschlossen.
§ 7 Verhaltensregeln
1. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste und Gebrauchsgegenstände in einer Art und Weise zu nutzen, welche nicht zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeiten führen. Etwaige Beschädigungen durch den Kunden sind sofort anzuzeigen. Der Kunde willigt ein, dass er sofortige Anzeige bei der Anbieterin stellt, bei Beschädigung von vermieteten Gegenständen oder Flächen oder anderweitigen Schäden. Dies gilt nicht nur für den vermieteten Büroraum, sondern auch für die gesamte Bürofläche sowie für den gesamten Eingangs- und Treppenhaus Bereich inklusive Haustür. Für durch verspätete Anzeigen verursachte weitere Schäden haftet der Kunde. Die Haftung beinhaltet alle über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehende Schäden, die durch ihn oder Dritte (Kunden, Lieferanten, Besucher, Angestellte etc.) verursacht werden.
2. Der Kunde hat alle Handlungen zu unterlassen, die dem Standort, dem Inventar oder dem Ruf der Anbieterin schaden. Der Kunde hat auf ein entsprechendes Erscheinungsbild an seinem Arbeitsplatz zu achten.
3. Der Kunde verpflichtet sich, auf die Bürogemeinschaft Rücksicht zu nehmen. Aggressive oder dominante Verkaufsstrategien für eigene Vertriebszwecke sind zu unterlassen, wie beispielsweise im MLM-Marketing, Versicherungsvertrieb oder Ähnliches. Belästigungen, Stalking, Bedrohungen oder sonstige Verletzungen sind nicht gestattet und können zur fristlosen Kündigung führen. Des Weiteren ist der Schutz der Privatsphäre jedes Mieters zu wahren.
4. Das Mitbringen und Anschließen sämtlicher elektrischer Geräte, welche nicht zwingend zur Ausführung der Tätigkeit benötigt werden, wie beispielsweise Kaffeemaschine, Wasserkocher, Öfen, Mikrowellen, elektrische Kocher, Radios etc. ist untersagt. Sollte der Kunde dagegen verstoßen, haftet er für alle daraus entstehenden Schäden. Außerdem darf der Kunde im Objekt weder einer handwerklichen Tätigkeit nachgehen noch kochen. Des Weiteren hat der Kunde kein Recht, bauliche Veränderungen durchzuführen. Unangenehme Gerüche sind zu unterlassen.
5. Alle vom Kunden elektrische Geräte, sowie dazugehörige Teile, wie beispielsweise Kabel- oder Steckverbindungen, müssen zur Vermeidung etwaiger Schäden den gesetzlichen Sicherheits-bestimmungen für die Energieverteilung an Büroarbeitsplätzen entsprechen.
6. Eine Untervermietung oder eine unentgeltliche Gebrauchsüberlassung an Dritte sind grundsätzlich verboten. Des Weiteren bedarf es einer vorherigen Zustimmung des Vermieters regelmäßig weitere Personen in die Räumlichkeiten mitzubringen.
7. Bild-, Video- und Tonaufnahmen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Anbieterin gestattet.
8. Feuerwaffen, Drogen aller Art und das Rauchen im Gebäude sind nicht gestattet.
9. Die Anlieferung oder das Mitbringen von schädlichen oder gefährlichen Materialien ist untersagt. Das Anliefern, von Gegenständen die 10 kg überschreiten oder länger/ breiter als
100 cm sind, ist ausgeschlossen. Individualvereinbarungen sind möglich.
10. Sofern der Kunde kein Firmenschild gebucht hat, ist dem Kunden bewusst, dass bei Paketlieferungen c/o Estelada GmbH angegeben werden muss. Für Pakete die aufgrund der fehlenden Angabe nicht ankommen, ist der Kunde selbst verantwortlich.
11. Tiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters das Gebäude betreten oder dort regelmäßig untergebracht werden. Das Halten von Tieren im Büro ist untersagt.
12. Der Kunde hält alle maßgeblichen Gesetze und Vorschriften bei der Führung seiner Geschäftstätigkeiten und der Einhaltung seines Vertrags mit der Anbieterin ein.
13. Der elektrische Strom darf von dem Kunden ausschließlich für die gewöhnliche Beleuchtung und die gewöhnliche Nutzung eines Büros, wie der Betrieb seiner Endgeräte (Laptop und Handy o.ä.) genutzt werden. Der 24h-Betrieb von elektrischen Geräten ist untersagt, eine Zusatzvereinbarung kann geschlossen werden.
14. Die Anbieterin ist berechtigt, die Allgemeinfläche sowie den offenen Arbeitsbereich für Veranstaltungen zu nutzen. Jedoch muss die Betreiberin die Kunden vorab über die Veranstaltung informieren, sofern die Kunden die offene Arbeitsfläche nicht nutzen können. Sollte nur der Konferenzraum und die Allgemeinfläche genutzt werden, bedarf es keiner schriftlichen Vorankündigung.
15. Dem Kunden ist nicht gestattet, mit der Anbieterin in eine konkurrierende Geschäftstätigkeit zu treten.
§ 8 Haus- und Hygieneordnung
Der Kunde ist verpflichtet, die Haus- und Hygieneordnung einzuhalten. Er ist auch dafür verantwortlich, dass alle von ihm eingeladenen oder mitgebrachten Personen wie beispielsweise Angestellte, Lieferanten, Kunden o. ä. sich an die Haus- und Hygieneordnung halten.
§ 9 Internet
1. Die Bereitstellung des Internets (WLAN und LAN) soll ein Hilfsmittel zur Erledigung anstehender Aufgaben verwendet werden. Das Surfen auf pornografischen und illegalen Seiten ist ausdrücklich nicht erlaubt. Des Weiteren ist es nicht gestattet, mithilfe der Infrastruktur sittenwidrige, beleidigende oder gar ungesetzliche Daten zu verbreiten. Der Kunde verpflichtet sich, alle gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Insbesondere unterlässt der Kunde das rechtswidrige Kopieren, verbreiten und Herunterladen von urheberrechtlichem geschütztem Material. Der Kunde unterlässt alle Handlungen, die die Einrichtung oder das Unternehmen selbst der Anbieterin schädigen. Hierzu gehören auch unberechtigte Zugriffe auf die IT-Infrastruktur oder Ähnliches. Das Verbreiten von Malware-Bedrohungen wie beispielsweise Trojaner, Bots, Ransomware, Viren, oder Ähnliches ist ausdrücklich verboten. Der Kunde ist angehalten, auf seinen Endgeräten entsprechende Schutzsoftware zu installieren. Des Weiteren sind illegale Up- und Downloads und das Surfen im Darknet verboten. Der Kunde ist für seine Handlungen allein verantwortlich. Für alle schuldhaften Verletzungen hat der Kunde der Anbieterin eventuelle Schäden in unbegrenzter Höhe zu ersetzen. Sollte die Anbieterin wegen eines Verstoßes gegen vorstehende oder gesetzliche Bestimmungen von Dritten des Kunden in Anspruch genommen werden, wird der Kunde die Anbieterin insoweit freistellen. Das gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, im Urheberrecht und bei Datenschutzverstößen.
2. Der dem Kunden zur Verfügung gestellte Zugang zum Internet sowie Telefondiensten wird von einem externen Dienstleister betrieben. Daher kann die Anbieterin keinen Einfluss auf die zeitliche Verfügbarkeit und verfügbare Bandbreite nehmen. Dem Kunden ist bewusst, dass es aufgrund von Wartungen oder technischen Schwierigkeiten zu zeitweiser Nichtverfügbarkeit und verminderter Bandbreite kommen kann.
3. Die Anbieterin wird in ihrem hauseigenen Netz im jährlichen Mittel eine Verfügbarkeit von mindestens 99 % bereitstellen. Hiervon ausgenommen sind Störungen, die ihre Ursache nicht in dem Netz der Anbieterin und seiner Schnittstelle zu Netzen Dritter haben und diese nicht von der Anbieterin zu vertreten sind, wie beispielsweise höhere Gewalt, Ausfall Kommunikationsnetzte Dritter, o. ä.).
4. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er für den Notfall der Nichtverfügbarkeit eine Back-Up-Lösung bereithält, wie beispielsweise mobiles Internet.
§ 10 Haftung
1. Der Kunde versichert, dass die Sachen (Gegenstände, Unterlagen, Daten o. ä.), die er in die Mieträume einbringt, in seinem freien Eigentum stehen. Er haftet für seine eigenen Sachen persönlich und ist selbst dafür verantwortlich, diese entsprechend zu verwahren oder entsprechend einzuschließen. Dies gilt für die gesamte Fläche (Büro, Allgemeinfläche, Lounge, Küche, Garderobe etc.). Die Anbieterin haftet nicht bei Verlust oder Diebstahl.
2. Die Anbieterin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, eines Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen oder ihr eine Verletzung von Gesundheit, Körper oder Leben zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung von schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieterin fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
3. Die Anbieterin haftet dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Als eine wesentliche Vertragspflicht wird eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung erst möglich macht. Auf deren Einhaltung darf die andere Partei regelmäßig vertrauen. Die Haftung bei Vermögen und Sachschäden sind auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt.
4. Ausgeschlossen sind verschuldensunabhängige Haftungen der Anbieterin für anfängliche Mängel.
5. Für die Verletzung von Schutzrechten der Kunden oder Dritter übernimmt die Anbieterin keine Haftung, sowie für die Übermittlung von Daten und Datenträger der Kunden.
6. Für Fehlleistungen Dritter wie z. B. der deutschen Post o. ä. übernimmt die Anbieterin keine Haftung.
7. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass er nicht gegen
sämtliche wettbewerbsrechtliche, urheberechtliche, markenrechtliche, datenrechtliche oder sonstige Gesetze verstößt.
8. Nutzt der Kunde den Telefonservice, haftet die Anbieterin nicht bei unvollständigen oder inhaltlich unklaren Inhalten einer Gesprächsnotiz an einen Kunden. Die Anbieterin behält sich das Recht auf temporäre Beschränkungen des Telefondienstes vor, aufgrund von erhöhtem Anrufaufkommen oder aufgrund IT notwendigen Erneuerungen/ Wartungsarbeiten.
9. Bei unrechtsmäßiger Nutzung der gebuchten Telefonnummer ist die Anbieterin berechtigt, die Serviceleistung gegenüber Dritten offen zu legen.
10. Die Anbieterin ist befugt, Pflichten an Dritte weiterzugeben.
11. Eine weitergehende Haftung der Anbieterin ist ausgeschlossen.
12. Der Kunde haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angestellten, Untermieter, Besucher, Lieferanten und Personen, die sich mit seinem Willen auf dem Bürogelände aufhalten oder ihn aufsuchen, verursacht worden sind.
13. Nutzt der Kunde weiterhin die Räumlichkeiten nach Vertragsende, haftet der Kunde für alle Verluste, Ansprüche oder Haftungsrisiken, die der Anbieterin daraus entstehen. Die Anbieterin ist berechtigt, dem Kunden hierfür das monatliche Entgelt weiter zu berechnen, vorbehaltlich einem zusätzlichen Aufschlag nach ihrem Ermessen.
14. Die Anbieterin haftet nicht für Geschäfts- oder Gewinnverluste,
Verluste wegen voraussichtlicher Einsparungen, Datenverluste, Datenschäden oder Ansprüche Dritter. Dem Kunden wir empfohlen sich gegen all diese möglichen Verluste und Haftungsrisiken selbst zu versichern.
15. Die Anbieterin haftet nicht bei höherer Gewalt. Sollte die Anbieterin die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbringen können, die außerhalb ihres zumutbaren oder angemessenen Einflusses liegen, beispielsweise jedoch nicht ausschließlich, Streiks, Ausfälle der Infrastruktur oder des Verkehrsnetzes, Krieg, Aufruhr, bürgerlichen Unruhen, mutwilliger Sachbeschädigung, Epidemien, Quarantäneeinschränkungen, staatlichen Anordnungen, Verfügungen oder Weisungen, sowie bei Unfällen, Feuer, Hochwasser, Sturm oder bei Säumnis von Lieferanten. Des Weiteren ist die Anbieterin berechtigt, ihre vertraglich vereinbarten Verpflichtungen so lange auszusetzen, bis die vorliegenden Umstände höherer Gewalt beendet oder beseitigt sind.
§ 11 Versicherungen
Der Mieter ist verpflichtet, bei Abschluss des Mietvertrages auf seine Kosten eine Betriebshaftpflicht- oder eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen, je nachdem, was zutrifft. Der Mieter wird dem Vermieter den Bestand dieser Versicherungen auf Anforderung nachweisen.
§ 12 Geldwäscheprüfung
Soweit die Anbieterin nach dem Geldwäschegesetz (GWG) zur Identifizierung des Vertragspartners, des wirtschaftlich Berechtigten und zur Feststellung des Status als politisch exponierte Person im Sinne des GwG verpflichtet ist, wird der Kunde der Anbieterin alle notwendigen Unterlagen und sonstige Informationen zu einer ordnungsgemäßen Identifizierung bzw. Feststellung zur Verfügung stellen. Des Weiteren gilt diese Verpflichtung auch, wenn sich der wirtschaftliche Berechtigte des Kunden bzw. dessen Status als politisch exponierte Person ändert.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
1.Die Laufzeit richtet sich nach den Bestimmungen des Einzelvertrags. Soweit eine feste Vertragslaufzeit zwischen der Anbieterin und des Kunden vereinbart wurden, ist das ordentliche Kündigungsrecht für beide Seiten ausgeschlossen.
Im Übrigen ist der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende ordentlich kündbar.
2. Für alle Verträge mit einer unbefristeten Vertragslaufzeit oder einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten oder mehr, kann nach Ablauf von 12 Monaten die Servicegrundgebühr neu festgelegt werden.
3. Jede Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform.
4. Hinzugebuchte Zusatzleistungen einer Geschäftsadresse können mit Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich abbestellt werden.
5. Die Anbieterin kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen,
a. wenn eine Lastschrift zwei Mal bei dem Kunden nicht eingelöst werden kann. Grundlegend hierfür ist die Summe der nicht eingelösten Lastschriften und nicht der Zeitpunkt;
b. wenn durch rücksichtsloses Verhalten andere Mieter gefährdet werden;
c. wenn nicht gebuchte Optionen ohne Rücksprache und ohne Anzeige an die Anbieterin eigenständig genutzt werden;
d. wenn der Kunde, ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung der Anbieterin, einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache fortsetzt, insbesondere ohne schriftliche Erlaubnis der Anbieterin oder die Mietsache zu anderen genannten Zwecken benutzt;
e. wenn der Kunde in solchem Maße seine Verpflichtung verletzt, dass der Anbieterin die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann,
f. IT-Angriffe oder Hacking;
g. fahrlässige oder grobe Beschädigungen an dem Inventar der Anbieterin;
h. Angabe von falschen Identitätsangaben;
i. Diebstahl;
j. wenn der Kunde die Geschäftsräume, Geschäftsadresse sowie Telefonnummern in Verbindung mit möglichen betrügerischen Aktivitäten nutzt oder er gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt;
k. aus wichtigem Grund.
6. Kündigt die Anbieterin den Vertrag außerordentlich wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden, hat der Kunde der Anbieterin alle hierdurch entstandenen Schäden zu ersetzen. Der Kunde haftet insoweit insbesondere für den Schaden, welchen die Anbieterin erleidet, dass die von dem Kunden gebuchte Flächen leer stehen oder unterhalb der vereinbarten Servicekosten überlassen werden müssen.
§ 14 Datenschutz
1. Die Anbieterin beachtet die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BSDG) und alle weiteren Vorschriften.
2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine notwendigen persönlichen Daten für die Vertragsabwicklung auf Datenträgern gespeichert werden.
3. Der Kunde hat das Recht jederzeit seine Einwilligung schriftlich zu widerrufen.
§ 15 Bauliche Veränderungen und Renovierungsmaßnahmen
Bau- und Renovierungsmaßnahmen, die zur Erhaltung oder Verbesserung der überlassenen Fläche oder der gesamten Bürofläche dienen, sind von der Anbieterin berechtigt. Geplante Handwerkertätigkeiten werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Bei Gefahr bedarf es keiner Zustimmung des Kunden und keiner Fristsetzung sowie Vorankündigung. Aufgrund von zweckmäßiger Arbeit ist der Kunde nicht dazu berechtigt, das Entgelt zu mindern.
§ 16 Beendigung des Vertrags
1. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde den gebuchten Arbeitsplatz oder das Büro vollständig geräumt, gereinigt und mit sämtlichen, ihm überlassenen und von ihm zusätzlich beschafften Schlüssel oder Transponder zurückzugeben. Insbesondere sind vom Kunden eingebrachte Einrichtungen zu entfernen sowie die Wände und seinen Arbeitsplatz in einem ordnungsgemäßen und wieder benutzbaren Zustand zu hinterlassen. Hierzu zählt auch, das Verschließen selbst erstellter Löcher in der Wand. Der Kunde hat den vertraglich genutzten Bereich in einem mangelfreien und gebrauchsfähigen Zustand zurückzugeben. Kann der Arbeitsplatz, aufgrund von sichtbaren Gebrauchsspuren und Beschädigungen an Böden, Wänden oder Inventar nicht direkt weitervermietet werden, erhebt die Anbieterin eine Renovierungspauschale von 149,00 Euro, es sei denn der tatsächliche Schaden ist höher.
2. Im Fall einer gebuchten Geschäftsadresse wird nach Ende der Vertragslaufzeit die eingehende Post nicht mehr angenommen. Für sich ergebene Folgen haftet der Kunde. Der Kunde verpflichtet sich einen Nachsendeauftrag einzurichten. Am Folgetag des letzten Vertragstages wird dem Kunden nochmals jegliche vorhandene Post zugesendet. Hierfür wird dem Kunden nochmals eine zusätzliche Servicepauschale von 9,99 Euro plus Porto berechnet, insofern keine Inklusiv-Weiterleitung zur Verfügung steht. Dem Kunden wird jegliche weitere Nutzung der Geschäftsadresse nach Vertragsbeendigung untersagt. Kommt er dieser Verpflichtung nicht unverzüglich nach ist die Anbieterin berechtigt die zuständigen Behörden darüber in Kenntnis zu setzen.
3. Bei höheren Schäden ist der Kunde zur Zahlung aller sämtlichen Renovierungs- und Reparaturkosten zzgl. einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 99,00 Euro verpflichtet.
4. Lässt der Kunde Gegenstände nach Vertragsende zurück, kann die Anbieterin diese auf Kosten des Kunden einlagern, jedoch maximal 30 Kalendertage. Nach 30 Kalendertagen ist die Anbieterin befugt, die Gegenstände des Kunden zu verwerten. Etwaige Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Kunden.
§ 17 Geschäftsadresse
Kunden, die ihren Sitz nicht in Deutschland und den EU-Staaten haben, sind verpflichtet, eine gültige inländische Geschäftsanschrift vorzuhalten.
§ 18 Schlussbestimmungen
1. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag München.
2. Es gilt deutsches Recht.
3. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung des Vertrags müssen schriftlich vereinbart werden. Das Gleiche gilt für Zusagen, Zustimmungen, Verzichte oder Vergleiche aller Art. Die Schriftformerlaubnis kann durch eine mündliche Erlaubnis nicht ersetzt werden.
4. Den Parteien sind die gesetzlichen Schriftformerfordernisse der §§ 550 Satz 1, 578 und §§ 126, 127 bekannt. Sie verpflichten sich hiermit gegenseitig, auf jederzeitiges Verlangen einer Partei alle Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um dem gesetzlichen Schriftformerfordernis Genüge zu tun. Dies gilt für den Abschluss dieses Vertrags und für alle weiteren Nachtrags,- Änderung,- und Ergänzungsverträge und Anlagen zu diesem Vertrag. Die Parteien stimmen überein, dass die Kündigung dieses Vertrags wegen der Nichteinhaltung des Schrift-form Erfordernisses einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt, wenn nicht zuvor erfolgslos alle zumutbaren Anstrengungen unternommen wurden, um die Schriftform des Vertrags herzustellen.
5. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige – oder soweit dies nicht möglich ist – annähernd gleichwertig Regelung zu ersetzten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Estelada GmbH („OfficeLikeHome“)
§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von Büros und Arbeitsplätzen sowie Geschäftsadressen zwischen der Estelada GmbH („Anbieterin“) und Ihren jeweiligen Kunden/innen („Kunde“). Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Vertrag die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform dient der besseren Lesbarkeit und beinhaltet keine Wertung.
2. Die Leistungen richten sich an Selbständige, Freiberufler und Unternehmen. Alle in diesem Vertrag und ausgehändigten Preislisten genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, es sei denn diese fällt nicht an.
3. Wirtschaftlich vergleichbar ist dieser Vertrag mit einer Unterkunft in einem Hotel. Die gesamte Fläche bleibt unter der Kontrolle der Anbieterin. Der Kunde akzeptiert, dass dieser Vertrag keine mietvertraglichen Rechte, Eigentum, Pachtbesitz oder sonstigen grundbesitzrechtlichen Ansprüche zugunsten des Kunden in Bezug auf die Räumlichkeiten begründet.
4. Es gelten die jeweils gültigen AGB bei Vertragsabschluss. Die Anbieterin behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich veränderter Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung wird der Kunde schriftlich informiert. Die Änderungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis der Anbieterin gegenüber in Schriftform widerspricht.
§ 2 Vertragsgegenstand
1. Die Anbieterin bietet dem Kunden die Möglichkeit Büros oder Arbeitsplätze einschließlich Einrichtungsgegenstände, zur ausschließlichen Nutzung als Büro, gegen ein Entgelt, nachfolgend genannt „Servicegrundgebühr“, zu nutzen. Gegenstand des Angebots der Anbieterin ist die Bereitstellung von Arbeitsplätzen, inklusive der Internetnutzung (LAN und WLAN), Büromöbeln und Küchenmitbenutzung, im jeweils vertraglich vereinbarten Umfang. Es kann keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit von freien Arbeitsflächen übernommen werden. Die vom Kunden zu zahlende Servicegrundgebühr enthält die Vergütung für die Nutzung des vereinbarten Arbeitsplatzes und der Allgemeinflächen. Des Weiteren sind alle anfallenden Nebenkosten (Strom, Internet, Wasser und Heizung) inklusive. Die Nebenkosten werden als Pauschale berechnet und sind verbrauchsunabhängig. Die Größe des Arbeitsplatzes oder der Allgemeinflächen haben keinen Einfluss auf die Höhe der Servicegrundgebühr.
2. Zusätzlich hat der Kunde die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen gegen Entgelt, den sogenannten „Servicekosten“, in Anspruch zu nehmen. Diese ergeben sich aus der jeweiligen Servicepreisliste. Sollte der Kunde Services wie beispielsweise die Postannahme ohne entgeltliche und vertragliche Buchung in Anspruch nehmen, ist die Anbieterin berechtigt, diese zu verweigern.
3. In einem individuell erstellten Vertrag zwischen der Anbieterin und dem Kunden werden die Nutzungsmöglichkeiten und deren Nutzungsdauer für Büros und Arbeitsplätze separat festgelegt. Die Anbieterin verpflichtet sich, dem Kunden den vertraglich vereinbarten Umfang an dem vereinbarten Standort bereitzustellen.
4. Bei einem Vertragsabschluss über eine Geschäftsanschrift erwirbt der Kunde das Recht, während der Vertragslaufzeit im Geschäftsverkehr die von der Anbieterin zur Verfügung gestellte Anschrift als Geschäftsadresse zu nutzen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Geschäftsadresse die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen wie auch sonstigen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Anbieterin übernimmt hierfür keinerlei Haftung. Der Kunde stellt der Anbieterin eine Vollmacht aus, damit diese die Post- und Briefsendungen entgegennehmen und auf Wunsch des Kunden geöffnet werden darf. Dem Kunden ist bewusst, dass Fristen ggfs. schon durch Eingang bei der Anbieterin ausgelöst werden. Der Kunde hat selbst Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilte Vollmacht und das Öffnen der Post standesrechtlich zulässig ist. Bei Vertragsabschluss wird vertraglich festgelegt, wie der Firmenname auf dem Briefkasten abgebildet wird. Nachträgliche Änderungen sind schriftlich bei der Anbieterin einzureichen. Da dies mit einem Mehraufwand der Anbieterin verbunden ist, wird hierfür dem Kunden eine Gebühr in Höhe von 9,90 Euro berechnet.
5. Für die Bearbeitung der eingehenden Post steht der Anbieterin eine angemessene Bearbeitungszeit zu. Kurzzeitige Kapazitäts-engpässe oder ein nicht zu vertretendes, erhöhtes Postaufkommen bleiben vorbehalten. Sollte das Postaufkommen des Kunden das übliche Maß (max. 200 Briefe pro Monat) übersteigen, muss dies vorab angekündigt werden. Die Anbieterin ist berechtigt hierfür ein zusätzliches Entgelt zu verlangen. Kunden mit einer reinen Geschäftsadresse dürfen die Räumlichkeiten der Anbieterin nicht betreten, es sei denn, eine persönliche Abholung wurde im Individualvertrag festgelegt. Der Kunde hat sich an die Haus- und Hygieneordnung zu halten. Einen Anspruch auf eine Zugangs-berechtigung besteht nicht. Für Postweiterleitungen muss der Kunde der Anbieterin eine entsprechende Postadresse für die Weiterleitung kommunizieren. Nimmt der Kunde nur die inklusive monatliche Weiterleitung in Anspruch, wird diese immer in der Folgewoche des abgelaufenen Monats an den Kunden weitergeleitet. Sollte sich die Weiterleitungsadresse des Kunden ändern, ist er für eine entsprechende rechtzeitige und schriftliche Kommunikation an die Anbieterin verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, jede von der Anbieterin weitergeleitete Sendung zeitnah anzunehmen. Über vorübergehende Abwesenheiten ist die Anbieterin zu unterrichten. Werden Sendungen des Kunden an die Anbieterin retourniert werden dem Kunden 15,00 Euro netto berechnet. Bei Sendungen aller Art mit nicht erkennbarem Empfänger, ist die Anbieterin berechtigt diese zu öffnen, um diese dem Empfänger zuzuordnen.
6. Bucht der Kunde eine Telefonnummer, hat er keinen Anspruch auf eine bestimmte Rufnummer oder auf die Eintragung in ein öffentliches Verzeichnis. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter seine Rufnummer für die Weiterleitung mitzuteilen. Sollte diese sich ändern, muss dies unverzüglich der Anbieterin mitgeteilt werden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung bzw. Übertragung der Rufnummer nach Vertragsende.
7. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Anbieterin sich nicht an die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenrichtlinie oder anderer arbeitsrechtlicher Richtlinien halten muss.
8. Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.
9. Die Arbeitsplätze und Büros dürfen nur für den im Vertrag genannten Betrieb oder Zweck genutzt werden. Eine Änderung des Betriebs darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Anbieterin erfolgen. Die Nutzung der gesamten Fläche für private Zwecke, insbesondere für private Feiern oder Partys, ist ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Anbieterin zur fristlosen Kündigung. Der Kunde haftet für alle hieraus entstandenen Schäden.
10. Eine Nutzungsüberlassung, entgeltlich oder unentgeltlich, durch den Kunden gegenüber Dritten ist nicht gestattet. Es sei denn, die Anbieterin hat eine schriftliche Erlaubnis erteilt.
§ 3 Zahlungen
1. Die Servicegrundgebühr ist bis zum fünften Kalendertag eines Monats im Voraus zu bezahlen. Soweit nichts anderes mit dem Kunden vereinbart wurde, wird die Zahlung mittels SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Der Kunde hat die Möglichkeit dem SEPA-Lastschriftverfahren zu widersprechen. Nimmt der Kunde nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teil, erhebt die Anbieterin eine zusätzliche monatliche Servicegebühr in Höhe von 25,00 Euro. Zusätzlich ist der Kunde verpflichtet in Vorauskasse zu zahlen. Der Vertragsbeginn verschiebt sich entsprechend.
2. Kann die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund einer falschen Bankverbindung nicht eingezogen werden hat der Kunde die hieraus resultierenden Bankgebühren in voller Höhe zu erstatten. Die Anbieterin erhebt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 2,50 Euro.
3. Servicekosten für zusätzliche Services stellt die Anbieterin dem Kunden in Rechnung, spätestens nach einem Jahr. Auch diese Kosten werden von der Anbieterin dem Kunden mittels SEPA-Lastschrift eingezogen. Soweit die Preise für Services mit dem Kunden nicht im Einzelnen verhandelt wurden, findet die jeweils gültige Servicepreisliste Anwendung.
4. Sollte der Kunde sich mehr als vier Wochen in Zahlungsverzug befinden, ist die Anbieterin berechtigt die weitere Leistungserbringung einzustellen. Eine Schadensersatzpflicht seitens Kunden ist in keinem Fall begründet.
5. Im Verzug befindliche Rechnungsbeträge sind von der Anbieterin mit 7 % über dem Basiszins zu verzinsen.
§ 4 Sicherheitsleistung
1. Der Kunde hat eine Sicherheitsleistung zu Beginn des Vertragsverhältnisses zu leisten. Dies dient der Absicherung sämtlicher Forderungen von der Anbieterin gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und für etwaige Schadensersatzansprüche, Rechtverfolgungskosten oder Ähnliches. Die Anbieterin ist berechtigt die Sicherheitsleistung mit anderen Forderungen zu verrechnen.
2. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird im Individualvertrag festgelegt. Diese wird von der Anbieterin mittels SEPA-Lastschrift eingezogen.
3. Der Kunde verzichtet darauf, dass der die Anbieterin die Mietsicherheit von ihrem Vermögen getrennt bei einem Kreditinstitut anlegt.
4. Die Sicherheitsleistung wird nach Beendigung des Miet-verhältnisses, spätestens nach sechs Monaten, zurückgezahlt, wenn die Sache in vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben ist und keine Forderungen mehr bestehen oder zu erwarten sind.
5. Nimmt die Anbieterin die Sicherheitsleistung des Kunden während der Vertragslaufzeit in Anspruch, hat der Kunde unverzüglich wieder bis zur vereinbarten Höhe die Sicherheitsleistung zu erfüllen. Ändert sich zwischenzeitlich die Höhe der Servicegrundgebühr, behält sich die Anbieterin vor, die Sicherheitsleistung anzupassen.
§ 5 Zugangsberechtigung
1. Der Kunde erhält einen Transponder (Karte, Chip o.ä.) als Zugang, sofern er einen Tarif zur Nutzung der Fläche gebucht hat. Der Verlust des Transponders ist der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die durch den Verlust des Transponders entstehen, trägt der Kunde. Die Kosten für die Beschaffung eines Ersatztransponders belaufen sich auf 60,00 Euro zzgl. etwaiger Mehrkosten, die durch das Verschulden des Kunden eingetreten sind. Gegebenenfalls entstandene Folgekosten durch den Verlust oder Missbrauch des Transponders sind vom Kunden zu tragen. Des Weiteren hat der Kunde den Transponder vor Verlust und Diebstahl zu schützen. Dritten darf kein Zugang zu dem Bürogebäude zugänglich gemacht werden, ohne einer vorherigen Abstimmung mit der Anbieterin.
2. Der Kunde ist verpflichtet den Transponder am nächsten Werktag nach Vertragsende zurückzugeben. Die Anbieterin behält sich das Recht vor, den Transponder nach Vertragsablauf den Transponder zu sperren.
3. Ist der Kunde mit mehr als einer Servicegrundgebühr im Rückstand, ist die Anbieterin berechtigt, dem Kunden den Zutritt zu verwehren, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Des Weiteren gilt dies, wenn der Kunde grob fahrlässig gegen die Hausordnung verstößt und dadurch andere Kunden geschützt werden müssen.
4. Die Anbieterin darf die Büroräume, auch in Abwesenheit des Kunden, betreten, um sich vom Zustand der Arbeitsplätze zu überzeugen. Dieses Recht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Des Weiteren willigt der Kunde ein, dass der Vermieter oder ein Bevollmächtigter aufgrund von Reinigungszwecken, zu organisatorischen Zwecken und für handwerkliche Kleinarbeiten die Räumlichkeiten der Arbeitsplätze betreten darf. Generell sind Ausnahmeregelungen möglich und bedürfen der Schriftform.
5. Kunden die einen Arbeitsplatz von 08:00 bis 18:00 Uhr gebucht haben und sich nicht an die festgelegte Uhrzeit halten, zahlen eine Gebühr von 49,00 Euro pro Verstoß.
§ 6 Übergabe
Der Kunde hat den Arbeitsplatz oder das Büro eingehend besichtigt. Bei der Übergabe des Arbeitsplatzes oder Büros an den Kunden wird ein Übergabeprotokoll mit dem aktuellen Datum erstellt, welches von beiden Seiten unterschrieben wird. Darin werden alle vorhandenen Schäden und Mängel schriftlich festgehalten. Ist nichts Gegenteiliges im Übergabeprotokoll erwähnt, erklärt der Kunde den Arbeitsplatz oder das Büro als vertragsgemäß, bezugsfertig, unbeschädigt und für seine Zwecke unbeschränkt geeignet. Verdeckte Mängel sind hiervon ausgeschlossen.
§ 7 Verhaltensregeln
1. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste und Gebrauchsgegenstände in einer Art und Weise zu nutzen, welche nicht zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeiten führen. Etwaige Beschädigungen durch den Kunden sind sofort anzuzeigen. Der Kunde willigt ein, dass er sofortige Anzeige bei der Anbieterin stellt, bei Beschädigung von vermieteten Gegenständen oder Flächen oder anderweitigen Schäden. Dies gilt nicht nur für den vermieteten Büroraum, sondern auch für die gesamte Bürofläche sowie für den gesamten Eingangs- und Treppenhaus Bereich inklusive Haustür. Für durch verspätete Anzeigen verursachte weitere Schäden haftet der Kunde. Die Haftung beinhaltet alle über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehende Schäden, die durch ihn oder Dritte (Kunden, Lieferanten, Besucher, Angestellte etc.) verursacht werden.
2. Der Kunde hat alle Handlungen zu unterlassen, die dem Standort, dem Inventar oder dem Ruf der Anbieterin schaden. Der Kunde hat auf ein entsprechendes Erscheinungsbild an seinem Arbeitsplatz zu achten.
3. Der Kunde verpflichtet sich, auf die Bürogemeinschaft Rücksicht zu nehmen. Aggressive oder dominante Verkaufsstrategien für eigene Vertriebszwecke sind zu unterlassen, wie beispielsweise im MLM-Marketing, Versicherungsvertrieb oder Ähnliches. Belästigungen, Stalking, Bedrohungen oder sonstige Verletzungen sind nicht gestattet und können zur fristlosen Kündigung führen. Des Weiteren ist der Schutz der Privatsphäre jedes Mieters zu wahren.
4. Das Mitbringen und Anschließen sämtlicher elektrischer Geräte, welche nicht zwingend zur Ausführung der Tätigkeit benötigt werden, wie beispielsweise Kaffeemaschine, Wasserkocher, Öfen, Mikrowellen, elektrische Kocher, Radios etc. ist untersagt. Sollte der Kunde dagegen verstoßen, haftet er für alle daraus entstehenden Schäden. Außerdem darf der Kunde im Objekt weder einer handwerklichen Tätigkeit nachgehen noch kochen. Des Weiteren hat der Kunde kein Recht, bauliche Veränderungen durchzuführen. Unangenehme Gerüche sind zu unterlassen.
5. Alle vom Kunden elektrische Geräte, sowie dazugehörige Teile, wie beispielsweise Kabel- oder Steckverbindungen, müssen zur Vermeidung etwaiger Schäden den gesetzlichen Sicherheits-bestimmungen für die Energieverteilung an Büroarbeitsplätzen entsprechen.
6. Eine Untervermietung oder eine unentgeltliche Gebrauchsüberlassung an Dritte sind grundsätzlich verboten. Des Weiteren bedarf es einer vorherigen Zustimmung des Vermieters regelmäßig weitere Personen in die Räumlichkeiten mitzubringen.
7. Bild-, Video- und Tonaufnahmen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Anbieterin gestattet.
8. Feuerwaffen, Drogen aller Art und das Rauchen im Gebäude sind nicht gestattet.
9. Die Anlieferung oder das Mitbringen von schädlichen oder gefährlichen Materialien ist untersagt. Das Anliefern, von Gegenständen die 10 kg überschreiten oder länger/ breiter als
100 cm sind, ist ausgeschlossen. Individualvereinbarungen sind möglich.
10. Sofern der Kunde kein Firmenschild gebucht hat, ist dem Kunden bewusst, dass bei Paketlieferungen c/o Estelada GmbH angegeben werden muss. Für Pakete die aufgrund der fehlenden Angabe nicht ankommen, ist der Kunde selbst verantwortlich.
11. Tiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters das Gebäude betreten oder dort regelmäßig untergebracht werden. Das Halten von Tieren im Büro ist untersagt.
12. Der Kunde hält alle maßgeblichen Gesetze und Vorschriften bei der Führung seiner Geschäftstätigkeiten und der Einhaltung seines Vertrags mit der Anbieterin ein.
13. Der elektrische Strom darf von dem Kunden ausschließlich für die gewöhnliche Beleuchtung und die gewöhnliche Nutzung eines Büros, wie der Betrieb seiner Endgeräte (Laptop und Handy o.ä.) genutzt werden. Der 24h-Betrieb von elektrischen Geräten ist untersagt, eine Zusatzvereinbarung kann geschlossen werden.
14. Die Anbieterin ist berechtigt, die Allgemeinfläche sowie den offenen Arbeitsbereich für Veranstaltungen zu nutzen. Jedoch muss die Betreiberin die Kunden vorab über die Veranstaltung informieren, sofern die Kunden die offene Arbeitsfläche nicht nutzen können. Sollte nur der Konferenzraum und die Allgemeinfläche genutzt werden, bedarf es keiner schriftlichen Vorankündigung.
15. Dem Kunden ist nicht gestattet, mit der Anbieterin in eine konkurrierende Geschäftstätigkeit zu treten.
§ 8 Haus- und Hygieneordnung
Der Kunde ist verpflichtet, die Haus- und Hygieneordnung einzuhalten. Er ist auch dafür verantwortlich, dass alle von ihm eingeladenen oder mitgebrachten Personen wie beispielsweise Angestellte, Lieferanten, Kunden o. ä. sich an die Haus- und Hygieneordnung halten.
§ 9 Internet
1. Die Bereitstellung des Internets (WLAN und LAN) soll ein Hilfsmittel zur Erledigung anstehender Aufgaben verwendet werden. Das Surfen auf pornografischen und illegalen Seiten ist ausdrücklich nicht erlaubt. Des Weiteren ist es nicht gestattet, mithilfe der Infrastruktur sittenwidrige, beleidigende oder gar ungesetzliche Daten zu verbreiten. Der Kunde verpflichtet sich, alle gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Insbesondere unterlässt der Kunde das rechtswidrige Kopieren, verbreiten und Herunterladen von urheberrechtlichem geschütztem Material. Der Kunde unterlässt alle Handlungen, die die Einrichtung oder das Unternehmen selbst der Anbieterin schädigen. Hierzu gehören auch unberechtigte Zugriffe auf die IT-Infrastruktur oder Ähnliches. Das Verbreiten von Malware-Bedrohungen wie beispielsweise Trojaner, Bots, Ransomware, Viren, oder Ähnliches ist ausdrücklich verboten. Der Kunde ist angehalten, auf seinen Endgeräten entsprechende Schutzsoftware zu installieren. Des Weiteren sind illegale Up- und Downloads und das Surfen im Darknet verboten. Der Kunde ist für seine Handlungen allein verantwortlich. Für alle schuldhaften Verletzungen hat der Kunde der Anbieterin eventuelle Schäden in unbegrenzter Höhe zu ersetzen. Sollte die Anbieterin wegen eines Verstoßes gegen vorstehende oder gesetzliche Bestimmungen von Dritten des Kunden in Anspruch genommen werden, wird der Kunde die Anbieterin insoweit freistellen. Das gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, im Urheberrecht und bei Datenschutzverstößen.
2. Der dem Kunden zur Verfügung gestellte Zugang zum Internet sowie Telefondiensten wird von einem externen Dienstleister betrieben. Daher kann die Anbieterin keinen Einfluss auf die zeitliche Verfügbarkeit und verfügbare Bandbreite nehmen. Dem Kunden ist bewusst, dass es aufgrund von Wartungen oder technischen Schwierigkeiten zu zeitweiser Nichtverfügbarkeit und verminderter Bandbreite kommen kann.
3. Die Anbieterin wird in ihrem hauseigenen Netz im jährlichen Mittel eine Verfügbarkeit von mindestens 99 % bereitstellen. Hiervon ausgenommen sind Störungen, die ihre Ursache nicht in dem Netz der Anbieterin und seiner Schnittstelle zu Netzen Dritter haben und diese nicht von der Anbieterin zu vertreten sind, wie beispielsweise höhere Gewalt, Ausfall Kommunikationsnetzte Dritter, o. ä.).
4. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er für den Notfall der Nichtverfügbarkeit eine Back-Up-Lösung bereithält, wie beispielsweise mobiles Internet.
§ 10 Haftung
1. Der Kunde versichert, dass die Sachen (Gegenstände, Unterlagen, Daten o. ä.), die er in die Mieträume einbringt, in seinem freien Eigentum stehen. Er haftet für seine eigenen Sachen persönlich und ist selbst dafür verantwortlich, diese entsprechend zu verwahren oder entsprechend einzuschließen. Dies gilt für die gesamte Fläche (Büro, Allgemeinfläche, Lounge, Küche, Garderobe etc.). Die Anbieterin haftet nicht bei Verlust oder Diebstahl.
2. Die Anbieterin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, eines Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen oder ihr eine Verletzung von Gesundheit, Körper oder Leben zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung von schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieterin fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
3. Die Anbieterin haftet dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Als eine wesentliche Vertragspflicht wird eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung erst möglich macht. Auf deren Einhaltung darf die andere Partei regelmäßig vertrauen. Die Haftung bei Vermögen und Sachschäden sind auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt.
4. Ausgeschlossen sind verschuldensunabhängige Haftungen der Anbieterin für anfängliche Mängel.
5. Für die Verletzung von Schutzrechten der Kunden oder Dritter übernimmt die Anbieterin keine Haftung, sowie für die Übermittlung von Daten und Datenträger der Kunden.
6. Für Fehlleistungen Dritter wie z. B. der deutschen Post o. ä. übernimmt die Anbieterin keine Haftung.
7. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass er nicht gegen
sämtliche wettbewerbsrechtliche, urheberechtliche, markenrechtliche, datenrechtliche oder sonstige Gesetze verstößt.
8. Nutzt der Kunde den Telefonservice, haftet die Anbieterin nicht bei unvollständigen oder inhaltlich unklaren Inhalten einer Gesprächsnotiz an einen Kunden. Die Anbieterin behält sich das Recht auf temporäre Beschränkungen des Telefondienstes vor, aufgrund von erhöhtem Anrufaufkommen oder aufgrund IT notwendigen Erneuerungen/ Wartungsarbeiten.
9. Bei unrechtsmäßiger Nutzung der gebuchten Telefonnummer ist die Anbieterin berechtigt, die Serviceleistung gegenüber Dritten offen zu legen.
10. Die Anbieterin ist befugt, Pflichten an Dritte weiterzugeben.
11. Eine weitergehende Haftung der Anbieterin ist ausgeschlossen.
12. Der Kunde haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angestellten, Untermieter, Besucher, Lieferanten und Personen, die sich mit seinem Willen auf dem Bürogelände aufhalten oder ihn aufsuchen, verursacht worden sind.
13. Nutzt der Kunde weiterhin die Räumlichkeiten nach Vertragsende, haftet der Kunde für alle Verluste, Ansprüche oder Haftungsrisiken, die der Anbieterin daraus entstehen. Die Anbieterin ist berechtigt, dem Kunden hierfür das monatliche Entgelt weiter zu berechnen, vorbehaltlich einem zusätzlichen Aufschlag nach ihrem Ermessen.
14. Die Anbieterin haftet nicht für Geschäfts- oder Gewinnverluste,
Verluste wegen voraussichtlicher Einsparungen, Datenverluste, Datenschäden oder Ansprüche Dritter. Dem Kunden wir empfohlen sich gegen all diese möglichen Verluste und Haftungsrisiken selbst zu versichern.
15. Die Anbieterin haftet nicht bei höherer Gewalt. Sollte die Anbieterin die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbringen können, die außerhalb ihres zumutbaren oder angemessenen Einflusses liegen, beispielsweise jedoch nicht ausschließlich, Streiks, Ausfälle der Infrastruktur oder des Verkehrsnetzes, Krieg, Aufruhr, bürgerlichen Unruhen, mutwilliger Sachbeschädigung, Epidemien, Quarantäneeinschränkungen, staatlichen Anordnungen, Verfügungen oder Weisungen, sowie bei Unfällen, Feuer, Hochwasser, Sturm oder bei Säumnis von Lieferanten. Des Weiteren ist die Anbieterin berechtigt, ihre vertraglich vereinbarten Verpflichtungen so lange auszusetzen, bis die vorliegenden Umstände höherer Gewalt beendet oder beseitigt sind.
§ 11 Versicherungen
Der Mieter ist verpflichtet, bei Abschluss des Mietvertrages auf seine Kosten eine Betriebshaftpflicht- oder eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen, je nachdem, was zutrifft. Der Mieter wird dem Vermieter den Bestand dieser Versicherungen auf Anforderung nachweisen.
§ 12 Geldwäscheprüfung
Soweit die Anbieterin nach dem Geldwäschegesetz (GWG) zur Identifizierung des Vertragspartners, des wirtschaftlich Berechtigten und zur Feststellung des Status als politisch exponierte Person im Sinne des GwG verpflichtet ist, wird der Kunde der Anbieterin alle notwendigen Unterlagen und sonstige Informationen zu einer ordnungsgemäßen Identifizierung bzw. Feststellung zur Verfügung stellen. Des Weiteren gilt diese Verpflichtung auch, wenn sich der wirtschaftliche Berechtigte des Kunden bzw. dessen Status als politisch exponierte Person ändert.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
1.Die Laufzeit richtet sich nach den Bestimmungen des Einzelvertrags. Soweit eine feste Vertragslaufzeit zwischen der Anbieterin und des Kunden vereinbart wurden, ist das ordentliche Kündigungsrecht für beide Seiten ausgeschlossen.
Im Übrigen ist der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende ordentlich kündbar.
2. Für alle Verträge mit einer unbefristeten Vertragslaufzeit oder einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten oder mehr, kann nach Ablauf von 12 Monaten die Servicegrundgebühr neu festgelegt werden.
3. Jede Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform.
4. Hinzugebuchte Zusatzleistungen einer Geschäftsadresse können mit Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich abbestellt werden.
5. Die Anbieterin kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen,
a. wenn eine Lastschrift zwei Mal bei dem Kunden nicht eingelöst werden kann. Grundlegend hierfür ist die Summe der nicht eingelösten Lastschriften und nicht der Zeitpunkt;
b. wenn durch rücksichtsloses Verhalten andere Mieter gefährdet werden;
c. wenn nicht gebuchte Optionen ohne Rücksprache und ohne Anzeige an die Anbieterin eigenständig genutzt werden;
d. wenn der Kunde, ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung der Anbieterin, einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache fortsetzt, insbesondere ohne schriftliche Erlaubnis der Anbieterin oder die Mietsache zu anderen genannten Zwecken benutzt;
e. wenn der Kunde in solchem Maße seine Verpflichtung verletzt, dass der Anbieterin die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann,
f. IT-Angriffe oder Hacking;
g. fahrlässige oder grobe Beschädigungen an dem Inventar der Anbieterin;
h. Angabe von falschen Identitätsangaben;
i. Diebstahl;
j. wenn der Kunde die Geschäftsräume, Geschäftsadresse sowie Telefonnummern in Verbindung mit möglichen betrügerischen Aktivitäten nutzt oder er gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt;
k. aus wichtigem Grund.
6. Kündigt die Anbieterin den Vertrag außerordentlich wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden, hat der Kunde der Anbieterin alle hierdurch entstandenen Schäden zu ersetzen. Der Kunde haftet insoweit insbesondere für den Schaden, welchen die Anbieterin erleidet, dass die von dem Kunden gebuchte Flächen leer stehen oder unterhalb der vereinbarten Servicekosten überlassen werden müssen.
§ 14 Datenschutz
1. Die Anbieterin beachtet die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BSDG) und alle weiteren Vorschriften.
2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine notwendigen persönlichen Daten für die Vertragsabwicklung auf Datenträgern gespeichert werden.
3. Der Kunde hat das Recht jederzeit seine Einwilligung schriftlich zu widerrufen.
§ 15 Bauliche Veränderungen und Renovierungsmaßnahmen
Bau- und Renovierungsmaßnahmen, die zur Erhaltung oder Verbesserung der überlassenen Fläche oder der gesamten Bürofläche dienen, sind von der Anbieterin berechtigt. Geplante Handwerkertätigkeiten werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Bei Gefahr bedarf es keiner Zustimmung des Kunden und keiner Fristsetzung sowie Vorankündigung. Aufgrund von zweckmäßiger Arbeit ist der Kunde nicht dazu berechtigt, das Entgelt zu mindern.
§ 16 Beendigung des Vertrags
1. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde den gebuchten Arbeitsplatz oder das Büro vollständig geräumt, gereinigt und mit sämtlichen, ihm überlassenen und von ihm zusätzlich beschafften Schlüssel oder Transponder zurückzugeben. Insbesondere sind vom Kunden eingebrachte Einrichtungen zu entfernen sowie die Wände und seinen Arbeitsplatz in einem ordnungsgemäßen und wieder benutzbaren Zustand zu hinterlassen. Hierzu zählt auch, das Verschließen selbst erstellter Löcher in der Wand. Der Kunde hat den vertraglich genutzten Bereich in einem mangelfreien und gebrauchsfähigen Zustand zurückzugeben. Kann der Arbeitsplatz, aufgrund von sichtbaren Gebrauchsspuren und Beschädigungen an Böden, Wänden oder Inventar nicht direkt weitervermietet werden, erhebt die Anbieterin eine Renovierungspauschale von 149,00 Euro, es sei denn der tatsächliche Schaden ist höher.
2. Im Fall einer gebuchten Geschäftsadresse wird nach Ende der Vertragslaufzeit die eingehende Post nicht mehr angenommen. Für sich ergebene Folgen haftet der Kunde. Der Kunde verpflichtet sich einen Nachsendeauftrag einzurichten. Am Folgetag des letzten Vertragstages wird dem Kunden nochmals jegliche vorhandene Post zugesendet. Hierfür wird dem Kunden nochmals eine zusätzliche Servicepauschale von 9,99 Euro plus Porto berechnet, insofern keine Inklusiv-Weiterleitung zur Verfügung steht. Dem Kunden wird jegliche weitere Nutzung der Geschäftsadresse nach Vertragsbeendigung untersagt. Kommt er dieser Verpflichtung nicht unverzüglich nach ist die Anbieterin berechtigt die zuständigen Behörden darüber in Kenntnis zu setzen.
3. Bei höheren Schäden ist der Kunde zur Zahlung aller sämtlichen Renovierungs- und Reparaturkosten zzgl. einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 99,00 Euro verpflichtet.
4. Lässt der Kunde Gegenstände nach Vertragsende zurück, kann die Anbieterin diese auf Kosten des Kunden einlagern, jedoch maximal 30 Kalendertage. Nach 30 Kalendertagen ist die Anbieterin befugt, die Gegenstände des Kunden zu verwerten. Etwaige Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Kunden.
§ 17 Geschäftsadresse
Kunden, die ihren Sitz nicht in Deutschland und den EU-Staaten haben, sind verpflichtet, eine gültige inländische Geschäftsanschrift vorzuhalten.
§ 18 Schlussbestimmungen
1. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag München.
2. Es gilt deutsches Recht.
3. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung des Vertrags müssen schriftlich vereinbart werden. Das Gleiche gilt für Zusagen, Zustimmungen, Verzichte oder Vergleiche aller Art. Die Schriftformerlaubnis kann durch eine mündliche Erlaubnis nicht ersetzt werden.
4. Den Parteien sind die gesetzlichen Schriftformerfordernisse der §§ 550 Satz 1, 578 und §§ 126, 127 bekannt. Sie verpflichten sich hiermit gegenseitig, auf jederzeitiges Verlangen einer Partei alle Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um dem gesetzlichen Schriftformerfordernis Genüge zu tun. Dies gilt für den Abschluss dieses Vertrags und für alle weiteren Nachtrags,- Änderung,- und Ergänzungsverträge und Anlagen zu diesem Vertrag. Die Parteien stimmen überein, dass die Kündigung dieses Vertrags wegen der Nichteinhaltung des Schrift-form Erfordernisses einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt, wenn nicht zuvor erfolgslos alle zumutbaren Anstrengungen unternommen wurden, um die Schriftform des Vertrags herzustellen.
5. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige – oder soweit dies nicht möglich ist – annähernd gleichwertig Regelung zu ersetzten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Estelada GmbH („OfficeLikeHome“)
§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von Büros und Arbeitsplätzen sowie Geschäftsadressen zwischen der Estelada GmbH („Anbieterin“) und Ihren jeweiligen Kunden/innen („Kunde“). Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Vertrag die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform dient der besseren Lesbarkeit und beinhaltet keine Wertung.
2. Die Leistungen richten sich an Selbständige, Freiberufler und Unternehmen. Alle in diesem Vertrag und ausgehändigten Preislisten genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, es sei denn diese fällt nicht an.
3. Wirtschaftlich vergleichbar ist dieser Vertrag mit einer Unterkunft in einem Hotel. Die gesamte Fläche bleibt unter der Kontrolle der Anbieterin. Der Kunde akzeptiert, dass dieser Vertrag keine mietvertraglichen Rechte, Eigentum, Pachtbesitz oder sonstigen grundbesitzrechtlichen Ansprüche zugunsten des Kunden in Bezug auf die Räumlichkeiten begründet.
4. Es gelten die jeweils gültigen AGB bei Vertragsabschluss. Die Anbieterin behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich veränderter Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung wird der Kunde schriftlich informiert. Die Änderungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis der Anbieterin gegenüber in Schriftform widerspricht.
§ 2 Vertragsgegenstand
1. Die Anbieterin bietet dem Kunden die Möglichkeit Büros oder Arbeitsplätze einschließlich Einrichtungsgegenstände, zur ausschließlichen Nutzung als Büro, gegen ein Entgelt, nachfolgend genannt „Servicegrundgebühr“, zu nutzen. Gegenstand des Angebots der Anbieterin ist die Bereitstellung von Arbeitsplätzen, inklusive der Internetnutzung (LAN und WLAN), Büromöbeln und Küchenmitbenutzung, im jeweils vertraglich vereinbarten Umfang. Es kann keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit von freien Arbeitsflächen übernommen werden. Die vom Kunden zu zahlende Servicegrundgebühr enthält die Vergütung für die Nutzung des vereinbarten Arbeitsplatzes und der Allgemeinflächen. Des Weiteren sind alle anfallenden Nebenkosten (Strom, Internet, Wasser und Heizung) inklusive. Die Nebenkosten werden als Pauschale berechnet und sind verbrauchsunabhängig. Die Größe des Arbeitsplatzes oder der Allgemeinflächen haben keinen Einfluss auf die Höhe der Servicegrundgebühr.
2. Zusätzlich hat der Kunde die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen gegen Entgelt, den sogenannten „Servicekosten“, in Anspruch zu nehmen. Diese ergeben sich aus der jeweiligen Servicepreisliste. Sollte der Kunde Services wie beispielsweise die Postannahme ohne entgeltliche und vertragliche Buchung in Anspruch nehmen, ist die Anbieterin berechtigt, diese zu verweigern.
3. In einem individuell erstellten Vertrag zwischen der Anbieterin und dem Kunden werden die Nutzungsmöglichkeiten und deren Nutzungsdauer für Büros und Arbeitsplätze separat festgelegt. Die Anbieterin verpflichtet sich, dem Kunden den vertraglich vereinbarten Umfang an dem vereinbarten Standort bereitzustellen.
4. Bei einem Vertragsabschluss über eine Geschäftsanschrift erwirbt der Kunde das Recht, während der Vertragslaufzeit im Geschäftsverkehr die von der Anbieterin zur Verfügung gestellte Anschrift als Geschäftsadresse zu nutzen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Geschäftsadresse die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen wie auch sonstigen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Anbieterin übernimmt hierfür keinerlei Haftung. Der Kunde stellt der Anbieterin eine Vollmacht aus, damit diese die Post- und Briefsendungen entgegennehmen und auf Wunsch des Kunden geöffnet werden darf. Dem Kunden ist bewusst, dass Fristen ggfs. schon durch Eingang bei der Anbieterin ausgelöst werden. Der Kunde hat selbst Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilte Vollmacht und das Öffnen der Post standesrechtlich zulässig ist. Bei Vertragsabschluss wird vertraglich festgelegt, wie der Firmenname auf dem Briefkasten abgebildet wird. Nachträgliche Änderungen sind schriftlich bei der Anbieterin einzureichen. Da dies mit einem Mehraufwand der Anbieterin verbunden ist, wird hierfür dem Kunden eine Gebühr in Höhe von 9,90 Euro berechnet.
5. Für die Bearbeitung der eingehenden Post steht der Anbieterin eine angemessene Bearbeitungszeit zu. Kurzzeitige Kapazitäts-engpässe oder ein nicht zu vertretendes, erhöhtes Postaufkommen bleiben vorbehalten. Sollte das Postaufkommen des Kunden das übliche Maß (max. 200 Briefe pro Monat) übersteigen, muss dies vorab angekündigt werden. Die Anbieterin ist berechtigt hierfür ein zusätzliches Entgelt zu verlangen. Kunden mit einer reinen Geschäftsadresse dürfen die Räumlichkeiten der Anbieterin nicht betreten, es sei denn, eine persönliche Abholung wurde im Individualvertrag festgelegt. Der Kunde hat sich an die Haus- und Hygieneordnung zu halten. Einen Anspruch auf eine Zugangs-berechtigung besteht nicht. Für Postweiterleitungen muss der Kunde der Anbieterin eine entsprechende Postadresse für die Weiterleitung kommunizieren. Nimmt der Kunde nur die inklusive monatliche Weiterleitung in Anspruch, wird diese immer in der Folgewoche des abgelaufenen Monats an den Kunden weitergeleitet. Sollte sich die Weiterleitungsadresse des Kunden ändern, ist er für eine entsprechende rechtzeitige und schriftliche Kommunikation an die Anbieterin verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, jede von der Anbieterin weitergeleitete Sendung zeitnah anzunehmen. Über vorübergehende Abwesenheiten ist die Anbieterin zu unterrichten. Werden Sendungen des Kunden an die Anbieterin retourniert werden dem Kunden 15,00 Euro netto berechnet. Bei Sendungen aller Art mit nicht erkennbarem Empfänger, ist die Anbieterin berechtigt diese zu öffnen, um diese dem Empfänger zuzuordnen.
6. Bucht der Kunde eine Telefonnummer, hat er keinen Anspruch auf eine bestimmte Rufnummer oder auf die Eintragung in ein öffentliches Verzeichnis. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter seine Rufnummer für die Weiterleitung mitzuteilen. Sollte diese sich ändern, muss dies unverzüglich der Anbieterin mitgeteilt werden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung bzw. Übertragung der Rufnummer nach Vertragsende.
7. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Anbieterin sich nicht an die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenrichtlinie oder anderer arbeitsrechtlicher Richtlinien halten muss.
8. Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.
9. Die Arbeitsplätze und Büros dürfen nur für den im Vertrag genannten Betrieb oder Zweck genutzt werden. Eine Änderung des Betriebs darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Anbieterin erfolgen. Die Nutzung der gesamten Fläche für private Zwecke, insbesondere für private Feiern oder Partys, ist ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Anbieterin zur fristlosen Kündigung. Der Kunde haftet für alle hieraus entstandenen Schäden.
10. Eine Nutzungsüberlassung, entgeltlich oder unentgeltlich, durch den Kunden gegenüber Dritten ist nicht gestattet. Es sei denn, die Anbieterin hat eine schriftliche Erlaubnis erteilt.
§ 3 Zahlungen
1. Die Servicegrundgebühr ist bis zum fünften Kalendertag eines Monats im Voraus zu bezahlen. Soweit nichts anderes mit dem Kunden vereinbart wurde, wird die Zahlung mittels SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Der Kunde hat die Möglichkeit dem SEPA-Lastschriftverfahren zu widersprechen. Nimmt der Kunde nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teil, erhebt die Anbieterin eine zusätzliche monatliche Servicegebühr in Höhe von 25,00 Euro. Zusätzlich ist der Kunde verpflichtet in Vorauskasse zu zahlen. Der Vertragsbeginn verschiebt sich entsprechend.
2. Kann die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund einer falschen Bankverbindung nicht eingezogen werden hat der Kunde die hieraus resultierenden Bankgebühren in voller Höhe zu erstatten. Die Anbieterin erhebt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 2,50 Euro.
3. Servicekosten für zusätzliche Services stellt die Anbieterin dem Kunden in Rechnung, spätestens nach einem Jahr. Auch diese Kosten werden von der Anbieterin dem Kunden mittels SEPA-Lastschrift eingezogen. Soweit die Preise für Services mit dem Kunden nicht im Einzelnen verhandelt wurden, findet die jeweils gültige Servicepreisliste Anwendung.
4. Sollte der Kunde sich mehr als vier Wochen in Zahlungsverzug befinden, ist die Anbieterin berechtigt die weitere Leistungserbringung einzustellen. Eine Schadensersatzpflicht seitens Kunden ist in keinem Fall begründet.
5. Im Verzug befindliche Rechnungsbeträge sind von der Anbieterin mit 7 % über dem Basiszins zu verzinsen.
§ 4 Sicherheitsleistung
1. Der Kunde hat eine Sicherheitsleistung zu Beginn des Vertragsverhältnisses zu leisten. Dies dient der Absicherung sämtlicher Forderungen von der Anbieterin gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und für etwaige Schadensersatzansprüche, Rechtverfolgungskosten oder Ähnliches. Die Anbieterin ist berechtigt die Sicherheitsleistung mit anderen Forderungen zu verrechnen.
2. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird im Individualvertrag festgelegt. Diese wird von der Anbieterin mittels SEPA-Lastschrift eingezogen.
3. Der Kunde verzichtet darauf, dass der die Anbieterin die Mietsicherheit von ihrem Vermögen getrennt bei einem Kreditinstitut anlegt.
4. Die Sicherheitsleistung wird nach Beendigung des Miet-verhältnisses, spätestens nach sechs Monaten, zurückgezahlt, wenn die Sache in vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben ist und keine Forderungen mehr bestehen oder zu erwarten sind.
5. Nimmt die Anbieterin die Sicherheitsleistung des Kunden während der Vertragslaufzeit in Anspruch, hat der Kunde unverzüglich wieder bis zur vereinbarten Höhe die Sicherheitsleistung zu erfüllen. Ändert sich zwischenzeitlich die Höhe der Servicegrundgebühr, behält sich die Anbieterin vor, die Sicherheitsleistung anzupassen.
§ 5 Zugangsberechtigung
1. Der Kunde erhält einen Transponder (Karte, Chip o.ä.) als Zugang, sofern er einen Tarif zur Nutzung der Fläche gebucht hat. Der Verlust des Transponders ist der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die durch den Verlust des Transponders entstehen, trägt der Kunde. Die Kosten für die Beschaffung eines Ersatztransponders belaufen sich auf 60,00 Euro zzgl. etwaiger Mehrkosten, die durch das Verschulden des Kunden eingetreten sind. Gegebenenfalls entstandene Folgekosten durch den Verlust oder Missbrauch des Transponders sind vom Kunden zu tragen. Des Weiteren hat der Kunde den Transponder vor Verlust und Diebstahl zu schützen. Dritten darf kein Zugang zu dem Bürogebäude zugänglich gemacht werden, ohne einer vorherigen Abstimmung mit der Anbieterin.
2. Der Kunde ist verpflichtet den Transponder am nächsten Werktag nach Vertragsende zurückzugeben. Die Anbieterin behält sich das Recht vor, den Transponder nach Vertragsablauf den Transponder zu sperren.
3. Ist der Kunde mit mehr als einer Servicegrundgebühr im Rückstand, ist die Anbieterin berechtigt, dem Kunden den Zutritt zu verwehren, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Des Weiteren gilt dies, wenn der Kunde grob fahrlässig gegen die Hausordnung verstößt und dadurch andere Kunden geschützt werden müssen.
4. Die Anbieterin darf die Büroräume, auch in Abwesenheit des Kunden, betreten, um sich vom Zustand der Arbeitsplätze zu überzeugen. Dieses Recht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Des Weiteren willigt der Kunde ein, dass der Vermieter oder ein Bevollmächtigter aufgrund von Reinigungszwecken, zu organisatorischen Zwecken und für handwerkliche Kleinarbeiten die Räumlichkeiten der Arbeitsplätze betreten darf. Generell sind Ausnahmeregelungen möglich und bedürfen der Schriftform.
5. Kunden die einen Arbeitsplatz von 08:00 bis 18:00 Uhr gebucht haben und sich nicht an die festgelegte Uhrzeit halten, zahlen eine Gebühr von 49,00 Euro pro Verstoß.
§ 6 Übergabe
Der Kunde hat den Arbeitsplatz oder das Büro eingehend besichtigt. Bei der Übergabe des Arbeitsplatzes oder Büros an den Kunden wird ein Übergabeprotokoll mit dem aktuellen Datum erstellt, welches von beiden Seiten unterschrieben wird. Darin werden alle vorhandenen Schäden und Mängel schriftlich festgehalten. Ist nichts Gegenteiliges im Übergabeprotokoll erwähnt, erklärt der Kunde den Arbeitsplatz oder das Büro als vertragsgemäß, bezugsfertig, unbeschädigt und für seine Zwecke unbeschränkt geeignet. Verdeckte Mängel sind hiervon ausgeschlossen.
§ 7 Verhaltensregeln
1. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste und Gebrauchsgegenstände in einer Art und Weise zu nutzen, welche nicht zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeiten führen. Etwaige Beschädigungen durch den Kunden sind sofort anzuzeigen. Der Kunde willigt ein, dass er sofortige Anzeige bei der Anbieterin stellt, bei Beschädigung von vermieteten Gegenständen oder Flächen oder anderweitigen Schäden. Dies gilt nicht nur für den vermieteten Büroraum, sondern auch für die gesamte Bürofläche sowie für den gesamten Eingangs- und Treppenhaus Bereich inklusive Haustür. Für durch verspätete Anzeigen verursachte weitere Schäden haftet der Kunde. Die Haftung beinhaltet alle über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehende Schäden, die durch ihn oder Dritte (Kunden, Lieferanten, Besucher, Angestellte etc.) verursacht werden.
2. Der Kunde hat alle Handlungen zu unterlassen, die dem Standort, dem Inventar oder dem Ruf der Anbieterin schaden. Der Kunde hat auf ein entsprechendes Erscheinungsbild an seinem Arbeitsplatz zu achten.
3. Der Kunde verpflichtet sich, auf die Bürogemeinschaft Rücksicht zu nehmen. Aggressive oder dominante Verkaufsstrategien für eigene Vertriebszwecke sind zu unterlassen, wie beispielsweise im MLM-Marketing, Versicherungsvertrieb oder Ähnliches. Belästigungen, Stalking, Bedrohungen oder sonstige Verletzungen sind nicht gestattet und können zur fristlosen Kündigung führen. Des Weiteren ist der Schutz der Privatsphäre jedes Mieters zu wahren.
4. Das Mitbringen und Anschließen sämtlicher elektrischer Geräte, welche nicht zwingend zur Ausführung der Tätigkeit benötigt werden, wie beispielsweise Kaffeemaschine, Wasserkocher, Öfen, Mikrowellen, elektrische Kocher, Radios etc. ist untersagt. Sollte der Kunde dagegen verstoßen, haftet er für alle daraus entstehenden Schäden. Außerdem darf der Kunde im Objekt weder einer handwerklichen Tätigkeit nachgehen noch kochen. Des Weiteren hat der Kunde kein Recht, bauliche Veränderungen durchzuführen. Unangenehme Gerüche sind zu unterlassen.
5. Alle vom Kunden elektrische Geräte, sowie dazugehörige Teile, wie beispielsweise Kabel- oder Steckverbindungen, müssen zur Vermeidung etwaiger Schäden den gesetzlichen Sicherheits-bestimmungen für die Energieverteilung an Büroarbeitsplätzen entsprechen.
6. Eine Untervermietung oder eine unentgeltliche Gebrauchsüberlassung an Dritte sind grundsätzlich verboten. Des Weiteren bedarf es einer vorherigen Zustimmung des Vermieters regelmäßig weitere Personen in die Räumlichkeiten mitzubringen.
7. Bild-, Video- und Tonaufnahmen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Anbieterin gestattet.
8. Feuerwaffen, Drogen aller Art und das Rauchen im Gebäude sind nicht gestattet.
9. Die Anlieferung oder das Mitbringen von schädlichen oder gefährlichen Materialien ist untersagt. Das Anliefern, von Gegenständen die 10 kg überschreiten oder länger/ breiter als
100 cm sind, ist ausgeschlossen. Individualvereinbarungen sind möglich.
10. Sofern der Kunde kein Firmenschild gebucht hat, ist dem Kunden bewusst, dass bei Paketlieferungen c/o Estelada GmbH angegeben werden muss. Für Pakete die aufgrund der fehlenden Angabe nicht ankommen, ist der Kunde selbst verantwortlich.
11. Tiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters das Gebäude betreten oder dort regelmäßig untergebracht werden. Das Halten von Tieren im Büro ist untersagt.
12. Der Kunde hält alle maßgeblichen Gesetze und Vorschriften bei der Führung seiner Geschäftstätigkeiten und der Einhaltung seines Vertrags mit der Anbieterin ein.
13. Der elektrische Strom darf von dem Kunden ausschließlich für die gewöhnliche Beleuchtung und die gewöhnliche Nutzung eines Büros, wie der Betrieb seiner Endgeräte (Laptop und Handy o.ä.) genutzt werden. Der 24h-Betrieb von elektrischen Geräten ist untersagt, eine Zusatzvereinbarung kann geschlossen werden.
14. Die Anbieterin ist berechtigt, die Allgemeinfläche sowie den offenen Arbeitsbereich für Veranstaltungen zu nutzen. Jedoch muss die Betreiberin die Kunden vorab über die Veranstaltung informieren, sofern die Kunden die offene Arbeitsfläche nicht nutzen können. Sollte nur der Konferenzraum und die Allgemeinfläche genutzt werden, bedarf es keiner schriftlichen Vorankündigung.
15. Dem Kunden ist nicht gestattet, mit der Anbieterin in eine konkurrierende Geschäftstätigkeit zu treten.
§ 8 Haus- und Hygieneordnung
Der Kunde ist verpflichtet, die Haus- und Hygieneordnung einzuhalten. Er ist auch dafür verantwortlich, dass alle von ihm eingeladenen oder mitgebrachten Personen wie beispielsweise Angestellte, Lieferanten, Kunden o. ä. sich an die Haus- und Hygieneordnung halten.
§ 9 Internet
1. Die Bereitstellung des Internets (WLAN und LAN) soll ein Hilfsmittel zur Erledigung anstehender Aufgaben verwendet werden. Das Surfen auf pornografischen und illegalen Seiten ist ausdrücklich nicht erlaubt. Des Weiteren ist es nicht gestattet, mithilfe der Infrastruktur sittenwidrige, beleidigende oder gar ungesetzliche Daten zu verbreiten. Der Kunde verpflichtet sich, alle gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Insbesondere unterlässt der Kunde das rechtswidrige Kopieren, verbreiten und Herunterladen von urheberrechtlichem geschütztem Material. Der Kunde unterlässt alle Handlungen, die die Einrichtung oder das Unternehmen selbst der Anbieterin schädigen. Hierzu gehören auch unberechtigte Zugriffe auf die IT-Infrastruktur oder Ähnliches. Das Verbreiten von Malware-Bedrohungen wie beispielsweise Trojaner, Bots, Ransomware, Viren, oder Ähnliches ist ausdrücklich verboten. Der Kunde ist angehalten, auf seinen Endgeräten entsprechende Schutzsoftware zu installieren. Des Weiteren sind illegale Up- und Downloads und das Surfen im Darknet verboten. Der Kunde ist für seine Handlungen allein verantwortlich. Für alle schuldhaften Verletzungen hat der Kunde der Anbieterin eventuelle Schäden in unbegrenzter Höhe zu ersetzen. Sollte die Anbieterin wegen eines Verstoßes gegen vorstehende oder gesetzliche Bestimmungen von Dritten des Kunden in Anspruch genommen werden, wird der Kunde die Anbieterin insoweit freistellen. Das gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, im Urheberrecht und bei Datenschutzverstößen.
2. Der dem Kunden zur Verfügung gestellte Zugang zum Internet sowie Telefondiensten wird von einem externen Dienstleister betrieben. Daher kann die Anbieterin keinen Einfluss auf die zeitliche Verfügbarkeit und verfügbare Bandbreite nehmen. Dem Kunden ist bewusst, dass es aufgrund von Wartungen oder technischen Schwierigkeiten zu zeitweiser Nichtverfügbarkeit und verminderter Bandbreite kommen kann.
3. Die Anbieterin wird in ihrem hauseigenen Netz im jährlichen Mittel eine Verfügbarkeit von mindestens 99 % bereitstellen. Hiervon ausgenommen sind Störungen, die ihre Ursache nicht in dem Netz der Anbieterin und seiner Schnittstelle zu Netzen Dritter haben und diese nicht von der Anbieterin zu vertreten sind, wie beispielsweise höhere Gewalt, Ausfall Kommunikationsnetzte Dritter, o. ä.).
4. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er für den Notfall der Nichtverfügbarkeit eine Back-Up-Lösung bereithält, wie beispielsweise mobiles Internet.
§ 10 Haftung
1. Der Kunde versichert, dass die Sachen (Gegenstände, Unterlagen, Daten o. ä.), die er in die Mieträume einbringt, in seinem freien Eigentum stehen. Er haftet für seine eigenen Sachen persönlich und ist selbst dafür verantwortlich, diese entsprechend zu verwahren oder entsprechend einzuschließen. Dies gilt für die gesamte Fläche (Büro, Allgemeinfläche, Lounge, Küche, Garderobe etc.). Die Anbieterin haftet nicht bei Verlust oder Diebstahl.
2. Die Anbieterin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, eines Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen oder ihr eine Verletzung von Gesundheit, Körper oder Leben zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung von schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieterin fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
3. Die Anbieterin haftet dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Als eine wesentliche Vertragspflicht wird eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung erst möglich macht. Auf deren Einhaltung darf die andere Partei regelmäßig vertrauen. Die Haftung bei Vermögen und Sachschäden sind auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt.
4. Ausgeschlossen sind verschuldensunabhängige Haftungen der Anbieterin für anfängliche Mängel.
5. Für die Verletzung von Schutzrechten der Kunden oder Dritter übernimmt die Anbieterin keine Haftung, sowie für die Übermittlung von Daten und Datenträger der Kunden.
6. Für Fehlleistungen Dritter wie z. B. der deutschen Post o. ä. übernimmt die Anbieterin keine Haftung.
7. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass er nicht gegen
sämtliche wettbewerbsrechtliche, urheberechtliche, markenrechtliche, datenrechtliche oder sonstige Gesetze verstößt.
8. Nutzt der Kunde den Telefonservice, haftet die Anbieterin nicht bei unvollständigen oder inhaltlich unklaren Inhalten einer Gesprächsnotiz an einen Kunden. Die Anbieterin behält sich das Recht auf temporäre Beschränkungen des Telefondienstes vor, aufgrund von erhöhtem Anrufaufkommen oder aufgrund IT notwendigen Erneuerungen/ Wartungsarbeiten.
9. Bei unrechtsmäßiger Nutzung der gebuchten Telefonnummer ist die Anbieterin berechtigt, die Serviceleistung gegenüber Dritten offen zu legen.
10. Die Anbieterin ist befugt, Pflichten an Dritte weiterzugeben.
11. Eine weitergehende Haftung der Anbieterin ist ausgeschlossen.
12. Der Kunde haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angestellten, Untermieter, Besucher, Lieferanten und Personen, die sich mit seinem Willen auf dem Bürogelände aufhalten oder ihn aufsuchen, verursacht worden sind.
13. Nutzt der Kunde weiterhin die Räumlichkeiten nach Vertragsende, haftet der Kunde für alle Verluste, Ansprüche oder Haftungsrisiken, die der Anbieterin daraus entstehen. Die Anbieterin ist berechtigt, dem Kunden hierfür das monatliche Entgelt weiter zu berechnen, vorbehaltlich einem zusätzlichen Aufschlag nach ihrem Ermessen.
14. Die Anbieterin haftet nicht für Geschäfts- oder Gewinnverluste,
Verluste wegen voraussichtlicher Einsparungen, Datenverluste, Datenschäden oder Ansprüche Dritter. Dem Kunden wir empfohlen sich gegen all diese möglichen Verluste und Haftungsrisiken selbst zu versichern.
15. Die Anbieterin haftet nicht bei höherer Gewalt. Sollte die Anbieterin die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbringen können, die außerhalb ihres zumutbaren oder angemessenen Einflusses liegen, beispielsweise jedoch nicht ausschließlich, Streiks, Ausfälle der Infrastruktur oder des Verkehrsnetzes, Krieg, Aufruhr, bürgerlichen Unruhen, mutwilliger Sachbeschädigung, Epidemien, Quarantäneeinschränkungen, staatlichen Anordnungen, Verfügungen oder Weisungen, sowie bei Unfällen, Feuer, Hochwasser, Sturm oder bei Säumnis von Lieferanten. Des Weiteren ist die Anbieterin berechtigt, ihre vertraglich vereinbarten Verpflichtungen so lange auszusetzen, bis die vorliegenden Umstände höherer Gewalt beendet oder beseitigt sind.
§ 11 Versicherungen
Der Mieter ist verpflichtet, bei Abschluss des Mietvertrages auf seine Kosten eine Betriebshaftpflicht- oder eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen, je nachdem, was zutrifft. Der Mieter wird dem Vermieter den Bestand dieser Versicherungen auf Anforderung nachweisen.
§ 12 Geldwäscheprüfung
Soweit die Anbieterin nach dem Geldwäschegesetz (GWG) zur Identifizierung des Vertragspartners, des wirtschaftlich Berechtigten und zur Feststellung des Status als politisch exponierte Person im Sinne des GwG verpflichtet ist, wird der Kunde der Anbieterin alle notwendigen Unterlagen und sonstige Informationen zu einer ordnungsgemäßen Identifizierung bzw. Feststellung zur Verfügung stellen. Des Weiteren gilt diese Verpflichtung auch, wenn sich der wirtschaftliche Berechtigte des Kunden bzw. dessen Status als politisch exponierte Person ändert.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
1.Die Laufzeit richtet sich nach den Bestimmungen des Einzelvertrags. Soweit eine feste Vertragslaufzeit zwischen der Anbieterin und des Kunden vereinbart wurden, ist das ordentliche Kündigungsrecht für beide Seiten ausgeschlossen.
Im Übrigen ist der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende ordentlich kündbar.
2. Für alle Verträge mit einer unbefristeten Vertragslaufzeit oder einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten oder mehr, kann nach Ablauf von 12 Monaten die Servicegrundgebühr neu festgelegt werden.
3. Jede Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform.
4. Hinzugebuchte Zusatzleistungen einer Geschäftsadresse können mit Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich abbestellt werden.
5. Die Anbieterin kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen,
a. wenn eine Lastschrift zwei Mal bei dem Kunden nicht eingelöst werden kann. Grundlegend hierfür ist die Summe der nicht eingelösten Lastschriften und nicht der Zeitpunkt;
b. wenn durch rücksichtsloses Verhalten andere Mieter gefährdet werden;
c. wenn nicht gebuchte Optionen ohne Rücksprache und ohne Anzeige an die Anbieterin eigenständig genutzt werden;
d. wenn der Kunde, ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung der Anbieterin, einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache fortsetzt, insbesondere ohne schriftliche Erlaubnis der Anbieterin oder die Mietsache zu anderen genannten Zwecken benutzt;
e. wenn der Kunde in solchem Maße seine Verpflichtung verletzt, dass der Anbieterin die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann,
f. IT-Angriffe oder Hacking;
g. fahrlässige oder grobe Beschädigungen an dem Inventar der Anbieterin;
h. Angabe von falschen Identitätsangaben;
i. Diebstahl;
j. wenn der Kunde die Geschäftsräume, Geschäftsadresse sowie Telefonnummern in Verbindung mit möglichen betrügerischen Aktivitäten nutzt oder er gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt;
k. aus wichtigem Grund.
6. Kündigt die Anbieterin den Vertrag außerordentlich wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden, hat der Kunde der Anbieterin alle hierdurch entstandenen Schäden zu ersetzen. Der Kunde haftet insoweit insbesondere für den Schaden, welchen die Anbieterin erleidet, dass die von dem Kunden gebuchte Flächen leer stehen oder unterhalb der vereinbarten Servicekosten überlassen werden müssen.
§ 14 Datenschutz
1. Die Anbieterin beachtet die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BSDG) und alle weiteren Vorschriften.
2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine notwendigen persönlichen Daten für die Vertragsabwicklung auf Datenträgern gespeichert werden.
3. Der Kunde hat das Recht jederzeit seine Einwilligung schriftlich zu widerrufen.
§ 15 Bauliche Veränderungen und Renovierungsmaßnahmen
Bau- und Renovierungsmaßnahmen, die zur Erhaltung oder Verbesserung der überlassenen Fläche oder der gesamten Bürofläche dienen, sind von der Anbieterin berechtigt. Geplante Handwerkertätigkeiten werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Bei Gefahr bedarf es keiner Zustimmung des Kunden und keiner Fristsetzung sowie Vorankündigung. Aufgrund von zweckmäßiger Arbeit ist der Kunde nicht dazu berechtigt, das Entgelt zu mindern.
§ 16 Beendigung des Vertrags
1. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde den gebuchten Arbeitsplatz oder das Büro vollständig geräumt, gereinigt und mit sämtlichen, ihm überlassenen und von ihm zusätzlich beschafften Schlüssel oder Transponder zurückzugeben. Insbesondere sind vom Kunden eingebrachte Einrichtungen zu entfernen sowie die Wände und seinen Arbeitsplatz in einem ordnungsgemäßen und wieder benutzbaren Zustand zu hinterlassen. Hierzu zählt auch, das Verschließen selbst erstellter Löcher in der Wand. Der Kunde hat den vertraglich genutzten Bereich in einem mangelfreien und gebrauchsfähigen Zustand zurückzugeben. Kann der Arbeitsplatz, aufgrund von sichtbaren Gebrauchsspuren und Beschädigungen an Böden, Wänden oder Inventar nicht direkt weitervermietet werden, erhebt die Anbieterin eine Renovierungspauschale von 149,00 Euro, es sei denn der tatsächliche Schaden ist höher.
2. Im Fall einer gebuchten Geschäftsadresse wird nach Ende der Vertragslaufzeit die eingehende Post nicht mehr angenommen. Für sich ergebene Folgen haftet der Kunde. Der Kunde verpflichtet sich einen Nachsendeauftrag einzurichten. Am Folgetag des letzten Vertragstages wird dem Kunden nochmals jegliche vorhandene Post zugesendet. Hierfür wird dem Kunden nochmals eine zusätzliche Servicepauschale von 9,99 Euro plus Porto berechnet, insofern keine Inklusiv-Weiterleitung zur Verfügung steht. Dem Kunden wird jegliche weitere Nutzung der Geschäftsadresse nach Vertragsbeendigung untersagt. Kommt er dieser Verpflichtung nicht unverzüglich nach ist die Anbieterin berechtigt die zuständigen Behörden darüber in Kenntnis zu setzen.
3. Bei höheren Schäden ist der Kunde zur Zahlung aller sämtlichen Renovierungs- und Reparaturkosten zzgl. einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 99,00 Euro verpflichtet.
4. Lässt der Kunde Gegenstände nach Vertragsende zurück, kann die Anbieterin diese auf Kosten des Kunden einlagern, jedoch maximal 30 Kalendertage. Nach 30 Kalendertagen ist die Anbieterin befugt, die Gegenstände des Kunden zu verwerten. Etwaige Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Kunden.
§ 17 Geschäftsadresse
Kunden, die ihren Sitz nicht in Deutschland und den EU-Staaten haben, sind verpflichtet, eine gültige inländische Geschäftsanschrift vorzuhalten.
§ 18 Schlussbestimmungen
1. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag München.
2. Es gilt deutsches Recht.
3. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung des Vertrags müssen schriftlich vereinbart werden. Das Gleiche gilt für Zusagen, Zustimmungen, Verzichte oder Vergleiche aller Art. Die Schriftformerlaubnis kann durch eine mündliche Erlaubnis nicht ersetzt werden.
4. Den Parteien sind die gesetzlichen Schriftformerfordernisse der §§ 550 Satz 1, 578 und §§ 126, 127 bekannt. Sie verpflichten sich hiermit gegenseitig, auf jederzeitiges Verlangen einer Partei alle Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um dem gesetzlichen Schriftformerfordernis Genüge zu tun. Dies gilt für den Abschluss dieses Vertrags und für alle weiteren Nachtrags,- Änderung,- und Ergänzungsverträge und Anlagen zu diesem Vertrag. Die Parteien stimmen überein, dass die Kündigung dieses Vertrags wegen der Nichteinhaltung des Schrift-form Erfordernisses einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt, wenn nicht zuvor erfolgslos alle zumutbaren Anstrengungen unternommen wurden, um die Schriftform des Vertrags herzustellen.
5. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige – oder soweit dies nicht möglich ist – annähernd gleichwertig Regelung zu ersetzten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Estelada GmbH („OfficeLikeHome“)
§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von Büros und Arbeitsplätzen sowie Geschäftsadressen zwischen der Estelada GmbH („Anbieterin“) und Ihren jeweiligen Kunden/innen („Kunde“). Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Vertrag die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform dient der besseren Lesbarkeit und beinhaltet keine Wertung.
2. Die Leistungen richten sich an Selbständige, Freiberufler und Unternehmen. Alle in diesem Vertrag und ausgehändigten Preislisten genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, es sei denn diese fällt nicht an.
3. Wirtschaftlich vergleichbar ist dieser Vertrag mit einer Unterkunft in einem Hotel. Die gesamte Fläche bleibt unter der Kontrolle der Anbieterin. Der Kunde akzeptiert, dass dieser Vertrag keine mietvertraglichen Rechte, Eigentum, Pachtbesitz oder sonstigen grundbesitzrechtlichen Ansprüche zugunsten des Kunden in Bezug auf die Räumlichkeiten begründet.
4. Es gelten die jeweils gültigen AGB bei Vertragsabschluss. Die Anbieterin behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich veränderter Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung wird der Kunde schriftlich informiert. Die Änderungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis der Anbieterin gegenüber in Schriftform widerspricht.
§ 2 Vertragsgegenstand
1. Die Anbieterin bietet dem Kunden die Möglichkeit Büros oder Arbeitsplätze einschließlich Einrichtungsgegenstände, zur ausschließlichen Nutzung als Büro, gegen ein Entgelt, nachfolgend genannt „Servicegrundgebühr“, zu nutzen. Gegenstand des Angebots der Anbieterin ist die Bereitstellung von Arbeitsplätzen, inklusive der Internetnutzung (LAN und WLAN), Büromöbeln und Küchenmitbenutzung, im jeweils vertraglich vereinbarten Umfang. Es kann keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit von freien Arbeitsflächen übernommen werden. Die vom Kunden zu zahlende Servicegrundgebühr enthält die Vergütung für die Nutzung des vereinbarten Arbeitsplatzes und der Allgemeinflächen. Des Weiteren sind alle anfallenden Nebenkosten (Strom, Internet, Wasser und Heizung) inklusive. Die Nebenkosten werden als Pauschale berechnet und sind verbrauchsunabhängig. Die Größe des Arbeitsplatzes oder der Allgemeinflächen haben keinen Einfluss auf die Höhe der Servicegrundgebühr.
2. Zusätzlich hat der Kunde die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen gegen Entgelt, den sogenannten „Servicekosten“, in Anspruch zu nehmen. Diese ergeben sich aus der jeweiligen Servicepreisliste. Sollte der Kunde Services wie beispielsweise die Postannahme ohne entgeltliche und vertragliche Buchung in Anspruch nehmen, ist die Anbieterin berechtigt, diese zu verweigern.
3. In einem individuell erstellten Vertrag zwischen der Anbieterin und dem Kunden werden die Nutzungsmöglichkeiten und deren Nutzungsdauer für Büros und Arbeitsplätze separat festgelegt. Die Anbieterin verpflichtet sich, dem Kunden den vertraglich vereinbarten Umfang an dem vereinbarten Standort bereitzustellen.
4. Bei einem Vertragsabschluss über eine Geschäftsanschrift erwirbt der Kunde das Recht, während der Vertragslaufzeit im Geschäftsverkehr die von der Anbieterin zur Verfügung gestellte Anschrift als Geschäftsadresse zu nutzen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Geschäftsadresse die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen wie auch sonstigen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Anbieterin übernimmt hierfür keinerlei Haftung. Der Kunde stellt der Anbieterin eine Vollmacht aus, damit diese die Post- und Briefsendungen entgegennehmen und auf Wunsch des Kunden geöffnet werden darf. Dem Kunden ist bewusst, dass Fristen ggfs. schon durch Eingang bei der Anbieterin ausgelöst werden. Der Kunde hat selbst Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilte Vollmacht und das Öffnen der Post standesrechtlich zulässig ist. Bei Vertragsabschluss wird vertraglich festgelegt, wie der Firmenname auf dem Briefkasten abgebildet wird. Nachträgliche Änderungen sind schriftlich bei der Anbieterin einzureichen. Da dies mit einem Mehraufwand der Anbieterin verbunden ist, wird hierfür dem Kunden eine Gebühr in Höhe von 9,90 Euro berechnet.
5. Für die Bearbeitung der eingehenden Post steht der Anbieterin eine angemessene Bearbeitungszeit zu. Kurzzeitige Kapazitäts-engpässe oder ein nicht zu vertretendes, erhöhtes Postaufkommen bleiben vorbehalten. Sollte das Postaufkommen des Kunden das übliche Maß (max. 200 Briefe pro Monat) übersteigen, muss dies vorab angekündigt werden. Die Anbieterin ist berechtigt hierfür ein zusätzliches Entgelt zu verlangen. Kunden mit einer reinen Geschäftsadresse dürfen die Räumlichkeiten der Anbieterin nicht betreten, es sei denn, eine persönliche Abholung wurde im Individualvertrag festgelegt. Der Kunde hat sich an die Haus- und Hygieneordnung zu halten. Einen Anspruch auf eine Zugangs-berechtigung besteht nicht. Für Postweiterleitungen muss der Kunde der Anbieterin eine entsprechende Postadresse für die Weiterleitung kommunizieren. Nimmt der Kunde nur die inklusive monatliche Weiterleitung in Anspruch, wird diese immer in der Folgewoche des abgelaufenen Monats an den Kunden weitergeleitet. Sollte sich die Weiterleitungsadresse des Kunden ändern, ist er für eine entsprechende rechtzeitige und schriftliche Kommunikation an die Anbieterin verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, jede von der Anbieterin weitergeleitete Sendung zeitnah anzunehmen. Über vorübergehende Abwesenheiten ist die Anbieterin zu unterrichten. Werden Sendungen des Kunden an die Anbieterin retourniert werden dem Kunden 15,00 Euro netto berechnet. Bei Sendungen aller Art mit nicht erkennbarem Empfänger, ist die Anbieterin berechtigt diese zu öffnen, um diese dem Empfänger zuzuordnen.
6. Bucht der Kunde eine Telefonnummer, hat er keinen Anspruch auf eine bestimmte Rufnummer oder auf die Eintragung in ein öffentliches Verzeichnis. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter seine Rufnummer für die Weiterleitung mitzuteilen. Sollte diese sich ändern, muss dies unverzüglich der Anbieterin mitgeteilt werden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung bzw. Übertragung der Rufnummer nach Vertragsende.
7. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Anbieterin sich nicht an die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenrichtlinie oder anderer arbeitsrechtlicher Richtlinien halten muss.
8. Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.
9. Die Arbeitsplätze und Büros dürfen nur für den im Vertrag genannten Betrieb oder Zweck genutzt werden. Eine Änderung des Betriebs darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Anbieterin erfolgen. Die Nutzung der gesamten Fläche für private Zwecke, insbesondere für private Feiern oder Partys, ist ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Anbieterin zur fristlosen Kündigung. Der Kunde haftet für alle hieraus entstandenen Schäden.
10. Eine Nutzungsüberlassung, entgeltlich oder unentgeltlich, durch den Kunden gegenüber Dritten ist nicht gestattet. Es sei denn, die Anbieterin hat eine schriftliche Erlaubnis erteilt.
§ 3 Zahlungen
1. Die Servicegrundgebühr ist bis zum fünften Kalendertag eines Monats im Voraus zu bezahlen. Soweit nichts anderes mit dem Kunden vereinbart wurde, wird die Zahlung mittels SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Der Kunde hat die Möglichkeit dem SEPA-Lastschriftverfahren zu widersprechen. Nimmt der Kunde nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teil, erhebt die Anbieterin eine zusätzliche monatliche Servicegebühr in Höhe von 25,00 Euro. Zusätzlich ist der Kunde verpflichtet in Vorauskasse zu zahlen. Der Vertragsbeginn verschiebt sich entsprechend.
2. Kann die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund einer falschen Bankverbindung nicht eingezogen werden hat der Kunde die hieraus resultierenden Bankgebühren in voller Höhe zu erstatten. Die Anbieterin erhebt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 2,50 Euro.
3. Servicekosten für zusätzliche Services stellt die Anbieterin dem Kunden in Rechnung, spätestens nach einem Jahr. Auch diese Kosten werden von der Anbieterin dem Kunden mittels SEPA-Lastschrift eingezogen. Soweit die Preise für Services mit dem Kunden nicht im Einzelnen verhandelt wurden, findet die jeweils gültige Servicepreisliste Anwendung.
4. Sollte der Kunde sich mehr als vier Wochen in Zahlungsverzug befinden, ist die Anbieterin berechtigt die weitere Leistungserbringung einzustellen. Eine Schadensersatzpflicht seitens Kunden ist in keinem Fall begründet.
5. Im Verzug befindliche Rechnungsbeträge sind von der Anbieterin mit 7 % über dem Basiszins zu verzinsen.
§ 4 Sicherheitsleistung
1. Der Kunde hat eine Sicherheitsleistung zu Beginn des Vertragsverhältnisses zu leisten. Dies dient der Absicherung sämtlicher Forderungen von der Anbieterin gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und für etwaige Schadensersatzansprüche, Rechtverfolgungskosten oder Ähnliches. Die Anbieterin ist berechtigt die Sicherheitsleistung mit anderen Forderungen zu verrechnen.
2. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird im Individualvertrag festgelegt. Diese wird von der Anbieterin mittels SEPA-Lastschrift eingezogen.
3. Der Kunde verzichtet darauf, dass der die Anbieterin die Mietsicherheit von ihrem Vermögen getrennt bei einem Kreditinstitut anlegt.
4. Die Sicherheitsleistung wird nach Beendigung des Miet-verhältnisses, spätestens nach sechs Monaten, zurückgezahlt, wenn die Sache in vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben ist und keine Forderungen mehr bestehen oder zu erwarten sind.
5. Nimmt die Anbieterin die Sicherheitsleistung des Kunden während der Vertragslaufzeit in Anspruch, hat der Kunde unverzüglich wieder bis zur vereinbarten Höhe die Sicherheitsleistung zu erfüllen. Ändert sich zwischenzeitlich die Höhe der Servicegrundgebühr, behält sich die Anbieterin vor, die Sicherheitsleistung anzupassen.
§ 5 Zugangsberechtigung
1. Der Kunde erhält einen Transponder (Karte, Chip o.ä.) als Zugang, sofern er einen Tarif zur Nutzung der Fläche gebucht hat. Der Verlust des Transponders ist der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die durch den Verlust des Transponders entstehen, trägt der Kunde. Die Kosten für die Beschaffung eines Ersatztransponders belaufen sich auf 60,00 Euro zzgl. etwaiger Mehrkosten, die durch das Verschulden des Kunden eingetreten sind. Gegebenenfalls entstandene Folgekosten durch den Verlust oder Missbrauch des Transponders sind vom Kunden zu tragen. Des Weiteren hat der Kunde den Transponder vor Verlust und Diebstahl zu schützen. Dritten darf kein Zugang zu dem Bürogebäude zugänglich gemacht werden, ohne einer vorherigen Abstimmung mit der Anbieterin.
2. Der Kunde ist verpflichtet den Transponder am nächsten Werktag nach Vertragsende zurückzugeben. Die Anbieterin behält sich das Recht vor, den Transponder nach Vertragsablauf den Transponder zu sperren.
3. Ist der Kunde mit mehr als einer Servicegrundgebühr im Rückstand, ist die Anbieterin berechtigt, dem Kunden den Zutritt zu verwehren, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Des Weiteren gilt dies, wenn der Kunde grob fahrlässig gegen die Hausordnung verstößt und dadurch andere Kunden geschützt werden müssen.
4. Die Anbieterin darf die Büroräume, auch in Abwesenheit des Kunden, betreten, um sich vom Zustand der Arbeitsplätze zu überzeugen. Dieses Recht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Des Weiteren willigt der Kunde ein, dass der Vermieter oder ein Bevollmächtigter aufgrund von Reinigungszwecken, zu organisatorischen Zwecken und für handwerkliche Kleinarbeiten die Räumlichkeiten der Arbeitsplätze betreten darf. Generell sind Ausnahmeregelungen möglich und bedürfen der Schriftform.
5. Kunden die einen Arbeitsplatz von 08:00 bis 18:00 Uhr gebucht haben und sich nicht an die festgelegte Uhrzeit halten, zahlen eine Gebühr von 49,00 Euro pro Verstoß.
§ 6 Übergabe
Der Kunde hat den Arbeitsplatz oder das Büro eingehend besichtigt. Bei der Übergabe des Arbeitsplatzes oder Büros an den Kunden wird ein Übergabeprotokoll mit dem aktuellen Datum erstellt, welches von beiden Seiten unterschrieben wird. Darin werden alle vorhandenen Schäden und Mängel schriftlich festgehalten. Ist nichts Gegenteiliges im Übergabeprotokoll erwähnt, erklärt der Kunde den Arbeitsplatz oder das Büro als vertragsgemäß, bezugsfertig, unbeschädigt und für seine Zwecke unbeschränkt geeignet. Verdeckte Mängel sind hiervon ausgeschlossen.
§ 7 Verhaltensregeln
1. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste und Gebrauchsgegenstände in einer Art und Weise zu nutzen, welche nicht zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeiten führen. Etwaige Beschädigungen durch den Kunden sind sofort anzuzeigen. Der Kunde willigt ein, dass er sofortige Anzeige bei der Anbieterin stellt, bei Beschädigung von vermieteten Gegenständen oder Flächen oder anderweitigen Schäden. Dies gilt nicht nur für den vermieteten Büroraum, sondern auch für die gesamte Bürofläche sowie für den gesamten Eingangs- und Treppenhaus Bereich inklusive Haustür. Für durch verspätete Anzeigen verursachte weitere Schäden haftet der Kunde. Die Haftung beinhaltet alle über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehende Schäden, die durch ihn oder Dritte (Kunden, Lieferanten, Besucher, Angestellte etc.) verursacht werden.
2. Der Kunde hat alle Handlungen zu unterlassen, die dem Standort, dem Inventar oder dem Ruf der Anbieterin schaden. Der Kunde hat auf ein entsprechendes Erscheinungsbild an seinem Arbeitsplatz zu achten.
3. Der Kunde verpflichtet sich, auf die Bürogemeinschaft Rücksicht zu nehmen. Aggressive oder dominante Verkaufsstrategien für eigene Vertriebszwecke sind zu unterlassen, wie beispielsweise im MLM-Marketing, Versicherungsvertrieb oder Ähnliches. Belästigungen, Stalking, Bedrohungen oder sonstige Verletzungen sind nicht gestattet und können zur fristlosen Kündigung führen. Des Weiteren ist der Schutz der Privatsphäre jedes Mieters zu wahren.
4. Das Mitbringen und Anschließen sämtlicher elektrischer Geräte, welche nicht zwingend zur Ausführung der Tätigkeit benötigt werden, wie beispielsweise Kaffeemaschine, Wasserkocher, Öfen, Mikrowellen, elektrische Kocher, Radios etc. ist untersagt. Sollte der Kunde dagegen verstoßen, haftet er für alle daraus entstehenden Schäden. Außerdem darf der Kunde im Objekt weder einer handwerklichen Tätigkeit nachgehen noch kochen. Des Weiteren hat der Kunde kein Recht, bauliche Veränderungen durchzuführen. Unangenehme Gerüche sind zu unterlassen.
5. Alle vom Kunden elektrische Geräte, sowie dazugehörige Teile, wie beispielsweise Kabel- oder Steckverbindungen, müssen zur Vermeidung etwaiger Schäden den gesetzlichen Sicherheits-bestimmungen für die Energieverteilung an Büroarbeitsplätzen entsprechen.
6. Eine Untervermietung oder eine unentgeltliche Gebrauchsüberlassung an Dritte sind grundsätzlich verboten. Des Weiteren bedarf es einer vorherigen Zustimmung des Vermieters regelmäßig weitere Personen in die Räumlichkeiten mitzubringen.
7. Bild-, Video- und Tonaufnahmen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Anbieterin gestattet.
8. Feuerwaffen, Drogen aller Art und das Rauchen im Gebäude sind nicht gestattet.
9. Die Anlieferung oder das Mitbringen von schädlichen oder gefährlichen Materialien ist untersagt. Das Anliefern, von Gegenständen die 10 kg überschreiten oder länger/ breiter als
100 cm sind, ist ausgeschlossen. Individualvereinbarungen sind möglich.
10. Sofern der Kunde kein Firmenschild gebucht hat, ist dem Kunden bewusst, dass bei Paketlieferungen c/o Estelada GmbH angegeben werden muss. Für Pakete die aufgrund der fehlenden Angabe nicht ankommen, ist der Kunde selbst verantwortlich.
11. Tiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters das Gebäude betreten oder dort regelmäßig untergebracht werden. Das Halten von Tieren im Büro ist untersagt.
12. Der Kunde hält alle maßgeblichen Gesetze und Vorschriften bei der Führung seiner Geschäftstätigkeiten und der Einhaltung seines Vertrags mit der Anbieterin ein.
13. Der elektrische Strom darf von dem Kunden ausschließlich für die gewöhnliche Beleuchtung und die gewöhnliche Nutzung eines Büros, wie der Betrieb seiner Endgeräte (Laptop und Handy o.ä.) genutzt werden. Der 24h-Betrieb von elektrischen Geräten ist untersagt, eine Zusatzvereinbarung kann geschlossen werden.
14. Die Anbieterin ist berechtigt, die Allgemeinfläche sowie den offenen Arbeitsbereich für Veranstaltungen zu nutzen. Jedoch muss die Betreiberin die Kunden vorab über die Veranstaltung informieren, sofern die Kunden die offene Arbeitsfläche nicht nutzen können. Sollte nur der Konferenzraum und die Allgemeinfläche genutzt werden, bedarf es keiner schriftlichen Vorankündigung.
15. Dem Kunden ist nicht gestattet, mit der Anbieterin in eine konkurrierende Geschäftstätigkeit zu treten.
§ 8 Haus- und Hygieneordnung
Der Kunde ist verpflichtet, die Haus- und Hygieneordnung einzuhalten. Er ist auch dafür verantwortlich, dass alle von ihm eingeladenen oder mitgebrachten Personen wie beispielsweise Angestellte, Lieferanten, Kunden o. ä. sich an die Haus- und Hygieneordnung halten.
§ 9 Internet
1. Die Bereitstellung des Internets (WLAN und LAN) soll ein Hilfsmittel zur Erledigung anstehender Aufgaben verwendet werden. Das Surfen auf pornografischen und illegalen Seiten ist ausdrücklich nicht erlaubt. Des Weiteren ist es nicht gestattet, mithilfe der Infrastruktur sittenwidrige, beleidigende oder gar ungesetzliche Daten zu verbreiten. Der Kunde verpflichtet sich, alle gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Insbesondere unterlässt der Kunde das rechtswidrige Kopieren, verbreiten und Herunterladen von urheberrechtlichem geschütztem Material. Der Kunde unterlässt alle Handlungen, die die Einrichtung oder das Unternehmen selbst der Anbieterin schädigen. Hierzu gehören auch unberechtigte Zugriffe auf die IT-Infrastruktur oder Ähnliches. Das Verbreiten von Malware-Bedrohungen wie beispielsweise Trojaner, Bots, Ransomware, Viren, oder Ähnliches ist ausdrücklich verboten. Der Kunde ist angehalten, auf seinen Endgeräten entsprechende Schutzsoftware zu installieren. Des Weiteren sind illegale Up- und Downloads und das Surfen im Darknet verboten. Der Kunde ist für seine Handlungen allein verantwortlich. Für alle schuldhaften Verletzungen hat der Kunde der Anbieterin eventuelle Schäden in unbegrenzter Höhe zu ersetzen. Sollte die Anbieterin wegen eines Verstoßes gegen vorstehende oder gesetzliche Bestimmungen von Dritten des Kunden in Anspruch genommen werden, wird der Kunde die Anbieterin insoweit freistellen. Das gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, im Urheberrecht und bei Datenschutzverstößen.
2. Der dem Kunden zur Verfügung gestellte Zugang zum Internet sowie Telefondiensten wird von einem externen Dienstleister betrieben. Daher kann die Anbieterin keinen Einfluss auf die zeitliche Verfügbarkeit und verfügbare Bandbreite nehmen. Dem Kunden ist bewusst, dass es aufgrund von Wartungen oder technischen Schwierigkeiten zu zeitweiser Nichtverfügbarkeit und verminderter Bandbreite kommen kann.
3. Die Anbieterin wird in ihrem hauseigenen Netz im jährlichen Mittel eine Verfügbarkeit von mindestens 99 % bereitstellen. Hiervon ausgenommen sind Störungen, die ihre Ursache nicht in dem Netz der Anbieterin und seiner Schnittstelle zu Netzen Dritter haben und diese nicht von der Anbieterin zu vertreten sind, wie beispielsweise höhere Gewalt, Ausfall Kommunikationsnetzte Dritter, o. ä.).
4. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er für den Notfall der Nichtverfügbarkeit eine Back-Up-Lösung bereithält, wie beispielsweise mobiles Internet.
§ 10 Haftung
1. Der Kunde versichert, dass die Sachen (Gegenstände, Unterlagen, Daten o. ä.), die er in die Mieträume einbringt, in seinem freien Eigentum stehen. Er haftet für seine eigenen Sachen persönlich und ist selbst dafür verantwortlich, diese entsprechend zu verwahren oder entsprechend einzuschließen. Dies gilt für die gesamte Fläche (Büro, Allgemeinfläche, Lounge, Küche, Garderobe etc.). Die Anbieterin haftet nicht bei Verlust oder Diebstahl.
2. Die Anbieterin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, eines Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen oder ihr eine Verletzung von Gesundheit, Körper oder Leben zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung von schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieterin fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
3. Die Anbieterin haftet dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Als eine wesentliche Vertragspflicht wird eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung erst möglich macht. Auf deren Einhaltung darf die andere Partei regelmäßig vertrauen. Die Haftung bei Vermögen und Sachschäden sind auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt.
4. Ausgeschlossen sind verschuldensunabhängige Haftungen der Anbieterin für anfängliche Mängel.
5. Für die Verletzung von Schutzrechten der Kunden oder Dritter übernimmt die Anbieterin keine Haftung, sowie für die Übermittlung von Daten und Datenträger der Kunden.
6. Für Fehlleistungen Dritter wie z. B. der deutschen Post o. ä. übernimmt die Anbieterin keine Haftung.
7. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass er nicht gegen
sämtliche wettbewerbsrechtliche, urheberechtliche, markenrechtliche, datenrechtliche oder sonstige Gesetze verstößt.
8. Nutzt der Kunde den Telefonservice, haftet die Anbieterin nicht bei unvollständigen oder inhaltlich unklaren Inhalten einer Gesprächsnotiz an einen Kunden. Die Anbieterin behält sich das Recht auf temporäre Beschränkungen des Telefondienstes vor, aufgrund von erhöhtem Anrufaufkommen oder aufgrund IT notwendigen Erneuerungen/ Wartungsarbeiten.
9. Bei unrechtsmäßiger Nutzung der gebuchten Telefonnummer ist die Anbieterin berechtigt, die Serviceleistung gegenüber Dritten offen zu legen.
10. Die Anbieterin ist befugt, Pflichten an Dritte weiterzugeben.
11. Eine weitergehende Haftung der Anbieterin ist ausgeschlossen.
12. Der Kunde haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angestellten, Untermieter, Besucher, Lieferanten und Personen, die sich mit seinem Willen auf dem Bürogelände aufhalten oder ihn aufsuchen, verursacht worden sind.
13. Nutzt der Kunde weiterhin die Räumlichkeiten nach Vertragsende, haftet der Kunde für alle Verluste, Ansprüche oder Haftungsrisiken, die der Anbieterin daraus entstehen. Die Anbieterin ist berechtigt, dem Kunden hierfür das monatliche Entgelt weiter zu berechnen, vorbehaltlich einem zusätzlichen Aufschlag nach ihrem Ermessen.
14. Die Anbieterin haftet nicht für Geschäfts- oder Gewinnverluste,
Verluste wegen voraussichtlicher Einsparungen, Datenverluste, Datenschäden oder Ansprüche Dritter. Dem Kunden wir empfohlen sich gegen all diese möglichen Verluste und Haftungsrisiken selbst zu versichern.
15. Die Anbieterin haftet nicht bei höherer Gewalt. Sollte die Anbieterin die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbringen können, die außerhalb ihres zumutbaren oder angemessenen Einflusses liegen, beispielsweise jedoch nicht ausschließlich, Streiks, Ausfälle der Infrastruktur oder des Verkehrsnetzes, Krieg, Aufruhr, bürgerlichen Unruhen, mutwilliger Sachbeschädigung, Epidemien, Quarantäneeinschränkungen, staatlichen Anordnungen, Verfügungen oder Weisungen, sowie bei Unfällen, Feuer, Hochwasser, Sturm oder bei Säumnis von Lieferanten. Des Weiteren ist die Anbieterin berechtigt, ihre vertraglich vereinbarten Verpflichtungen so lange auszusetzen, bis die vorliegenden Umstände höherer Gewalt beendet oder beseitigt sind.
§ 11 Versicherungen
Der Mieter ist verpflichtet, bei Abschluss des Mietvertrages auf seine Kosten eine Betriebshaftpflicht- oder eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen, je nachdem, was zutrifft. Der Mieter wird dem Vermieter den Bestand dieser Versicherungen auf Anforderung nachweisen.
§ 12 Geldwäscheprüfung
Soweit die Anbieterin nach dem Geldwäschegesetz (GWG) zur Identifizierung des Vertragspartners, des wirtschaftlich Berechtigten und zur Feststellung des Status als politisch exponierte Person im Sinne des GwG verpflichtet ist, wird der Kunde der Anbieterin alle notwendigen Unterlagen und sonstige Informationen zu einer ordnungsgemäßen Identifizierung bzw. Feststellung zur Verfügung stellen. Des Weiteren gilt diese Verpflichtung auch, wenn sich der wirtschaftliche Berechtigte des Kunden bzw. dessen Status als politisch exponierte Person ändert.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
1.Die Laufzeit richtet sich nach den Bestimmungen des Einzelvertrags. Soweit eine feste Vertragslaufzeit zwischen der Anbieterin und des Kunden vereinbart wurden, ist das ordentliche Kündigungsrecht für beide Seiten ausgeschlossen.
Im Übrigen ist der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende ordentlich kündbar.
2. Für alle Verträge mit einer unbefristeten Vertragslaufzeit oder einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten oder mehr, kann nach Ablauf von 12 Monaten die Servicegrundgebühr neu festgelegt werden.
3. Jede Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform.
4. Hinzugebuchte Zusatzleistungen einer Geschäftsadresse können mit Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich abbestellt werden.
5. Die Anbieterin kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen,
a. wenn eine Lastschrift zwei Mal bei dem Kunden nicht eingelöst werden kann. Grundlegend hierfür ist die Summe der nicht eingelösten Lastschriften und nicht der Zeitpunkt;
b. wenn durch rücksichtsloses Verhalten andere Mieter gefährdet werden;
c. wenn nicht gebuchte Optionen ohne Rücksprache und ohne Anzeige an die Anbieterin eigenständig genutzt werden;
d. wenn der Kunde, ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung der Anbieterin, einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache fortsetzt, insbesondere ohne schriftliche Erlaubnis der Anbieterin oder die Mietsache zu anderen genannten Zwecken benutzt;
e. wenn der Kunde in solchem Maße seine Verpflichtung verletzt, dass der Anbieterin die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann,
f. IT-Angriffe oder Hacking;
g. fahrlässige oder grobe Beschädigungen an dem Inventar der Anbieterin;
h. Angabe von falschen Identitätsangaben;
i. Diebstahl;
j. wenn der Kunde die Geschäftsräume, Geschäftsadresse sowie Telefonnummern in Verbindung mit möglichen betrügerischen Aktivitäten nutzt oder er gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt;
k. aus wichtigem Grund.
6. Kündigt die Anbieterin den Vertrag außerordentlich wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden, hat der Kunde der Anbieterin alle hierdurch entstandenen Schäden zu ersetzen. Der Kunde haftet insoweit insbesondere für den Schaden, welchen die Anbieterin erleidet, dass die von dem Kunden gebuchte Flächen leer stehen oder unterhalb der vereinbarten Servicekosten überlassen werden müssen.
§ 14 Datenschutz
1. Die Anbieterin beachtet die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BSDG) und alle weiteren Vorschriften.
2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine notwendigen persönlichen Daten für die Vertragsabwicklung auf Datenträgern gespeichert werden.
3. Der Kunde hat das Recht jederzeit seine Einwilligung schriftlich zu widerrufen.
§ 15 Bauliche Veränderungen und Renovierungsmaßnahmen
Bau- und Renovierungsmaßnahmen, die zur Erhaltung oder Verbesserung der überlassenen Fläche oder der gesamten Bürofläche dienen, sind von der Anbieterin berechtigt. Geplante Handwerkertätigkeiten werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Bei Gefahr bedarf es keiner Zustimmung des Kunden und keiner Fristsetzung sowie Vorankündigung. Aufgrund von zweckmäßiger Arbeit ist der Kunde nicht dazu berechtigt, das Entgelt zu mindern.
§ 16 Beendigung des Vertrags
1. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde den gebuchten Arbeitsplatz oder das Büro vollständig geräumt, gereinigt und mit sämtlichen, ihm überlassenen und von ihm zusätzlich beschafften Schlüssel oder Transponder zurückzugeben. Insbesondere sind vom Kunden eingebrachte Einrichtungen zu entfernen sowie die Wände und seinen Arbeitsplatz in einem ordnungsgemäßen und wieder benutzbaren Zustand zu hinterlassen. Hierzu zählt auch, das Verschließen selbst erstellter Löcher in der Wand. Der Kunde hat den vertraglich genutzten Bereich in einem mangelfreien und gebrauchsfähigen Zustand zurückzugeben. Kann der Arbeitsplatz, aufgrund von sichtbaren Gebrauchsspuren und Beschädigungen an Böden, Wänden oder Inventar nicht direkt weitervermietet werden, erhebt die Anbieterin eine Renovierungspauschale von 149,00 Euro, es sei denn der tatsächliche Schaden ist höher.
2. Im Fall einer gebuchten Geschäftsadresse wird nach Ende der Vertragslaufzeit die eingehende Post nicht mehr angenommen. Für sich ergebene Folgen haftet der Kunde. Der Kunde verpflichtet sich einen Nachsendeauftrag einzurichten. Am Folgetag des letzten Vertragstages wird dem Kunden nochmals jegliche vorhandene Post zugesendet. Hierfür wird dem Kunden nochmals eine zusätzliche Servicepauschale von 9,99 Euro plus Porto berechnet, insofern keine Inklusiv-Weiterleitung zur Verfügung steht. Dem Kunden wird jegliche weitere Nutzung der Geschäftsadresse nach Vertragsbeendigung untersagt. Kommt er dieser Verpflichtung nicht unverzüglich nach ist die Anbieterin berechtigt die zuständigen Behörden darüber in Kenntnis zu setzen.
3. Bei höheren Schäden ist der Kunde zur Zahlung aller sämtlichen Renovierungs- und Reparaturkosten zzgl. einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 99,00 Euro verpflichtet.
4. Lässt der Kunde Gegenstände nach Vertragsende zurück, kann die Anbieterin diese auf Kosten des Kunden einlagern, jedoch maximal 30 Kalendertage. Nach 30 Kalendertagen ist die Anbieterin befugt, die Gegenstände des Kunden zu verwerten. Etwaige Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Kunden.
§ 17 Geschäftsadresse
Kunden, die ihren Sitz nicht in Deutschland und den EU-Staaten haben, sind verpflichtet, eine gültige inländische Geschäftsanschrift vorzuhalten.
§ 18 Schlussbestimmungen
1. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag München.
2. Es gilt deutsches Recht.
3. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung des Vertrags müssen schriftlich vereinbart werden. Das Gleiche gilt für Zusagen, Zustimmungen, Verzichte oder Vergleiche aller Art. Die Schriftformerlaubnis kann durch eine mündliche Erlaubnis nicht ersetzt werden.
4. Den Parteien sind die gesetzlichen Schriftformerfordernisse der §§ 550 Satz 1, 578 und §§ 126, 127 bekannt. Sie verpflichten sich hiermit gegenseitig, auf jederzeitiges Verlangen einer Partei alle Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um dem gesetzlichen Schriftformerfordernis Genüge zu tun. Dies gilt für den Abschluss dieses Vertrags und für alle weiteren Nachtrags,- Änderung,- und Ergänzungsverträge und Anlagen zu diesem Vertrag. Die Parteien stimmen überein, dass die Kündigung dieses Vertrags wegen der Nichteinhaltung des Schrift-form Erfordernisses einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt, wenn nicht zuvor erfolgslos alle zumutbaren Anstrengungen unternommen wurden, um die Schriftform des Vertrags herzustellen.
5. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige – oder soweit dies nicht möglich ist – annähernd gleichwertig Regelung zu ersetzten.